Gehen Dinge auf meinem Grundstück irgendwann in meinen Besitz über?

2 Antworten

Von Experten Answer1234567 und tinalisatina bestätigt

Ja, da gibt es eine Bestimmung:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 937 Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis

(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung).

(2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht.

Nein, du kannst es melden und dann abschleppen lassen.


Realisti  31.05.2022, 21:38

Und das Abschleppen auch noch bezahlen, wenn man an den Autobesitzer nicht rankommt.

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Answer1234567  31.05.2022, 22:43
@Kriegstaube

Kann man machen, wird dann ggf. von der Stadt entfernt. Wenn allerdings bekannt wird, wer das (unangemeldete) Fahrzeug dahin befördert hat, wird derjenige hinsichtlich der Abschleppkosten zur Kasse gebeten. Macht das also nur teurer, wenn man sich dabei erwischen lässt.

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