Gehaltskürzung ?

9 Antworten

aber eben nicht der krankenkasse .eigentlich machen das die ärzte , aber, viele eben auch nicht : ein zettel gehört zur krankenkasse ,einer zum arbeitgeber udn ein dritter bleibt bei dir zu hasue als beweis--

nur -- die ersten 6 wochen muss dein arbeitgeber dir eh dein gehalt weiterzahlen ,wenn du krank bist. erst danach tritt die krakenkasse zu 60 % meine ich für dein gehalt ein -

windsbraut0307  17.10.2020, 16:34

nein die treten für keine Gehalt ein, die Lohnfortzahlung ist beendet und dann gibt es Krankengeld

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eggenberg1  17.10.2020, 16:35
@windsbraut0307

okay ,falsch ausgedrückt ,aber es ist eben auch wohl nur 60 % vom gehalt , das krankengeld !

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DerHans  17.10.2020, 16:39
@windsbraut0307

Die "kleineren" Betriebe erhalten aus der Umlage einen Großteil der Lohnfortzahlung erstattet.

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eggenberg1  17.10.2020, 16:44
@windsbraut0307

die lohnfortzahlung ist erst nach 6 wochen beendet , dann tritt krankengeld ein --wa s hast du jezt nich t verstanden ?

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Wenn du deine AU nicht bei der Krankenkasse einreichst, bekommt der AG seine Lohnfortzahlung nicht aus der Umlage erstattet.

Das könnte ein Grund sein, dass er dir jetzt das vom Gehalt abziehen will.

Du musst also dafür sorgen, dass deine Krankenkasse eine Kopie von deinem Arzt erhält.

Familiengerd  17.10.2020, 21:10

Auf Ausgleich nach dem Umlageverfahren U1 (Aufwendungsausgleichsgesetz AAG) haben aber nur Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern Anspruch - und das auch nur zwischen 40 und 80 % der Lohnfortzahlungskosten (je nach Tarif/Satzung der Krankenkasse).

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Das ist ja mal ganz was Neues. Habe ich echt noch nie gehört. Natürlich musst du die Ausfertigung für die Krankenkasse, der Krankenkasse zuschicken. Aber das geht deinen Arbeitgeber überhaupt nichts an. Ich wüsste auch nicht warum die Krankenkasse in dieser Angelegenheit deinen Arbeitgeber kontaktieren dürfte.

Oder geht es hier um einen Krankengeldfall?

wer schlauer weise nichts richtig macht - hat die folgen zu tragen !

der gelbe ist dreiteilig ! für den AG - für die GKV - für die person !

Verboten, ab vor Gericht, wenn das so kommen sollte. Ist ja noch schöner. Es geht auch schon mal was verloren auf dem Postweg. Schick eine Kopie Deines Beleges und fertig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
eggenberg1  17.10.2020, 16:33

na wenn sie keinen durchschlag der kasse hat zukommen lassen ,bekommt die auch keinen nachweis vom arzt .das muss sie eben auch selber machen , an die KK einen durchschlag schicken

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