Arbeitgeber kürzt Gehalt wegen zwei Tage Krankheit?

5 Antworten

Hast du dich krank gemeldet?

Passiert es allerdings, dass Sie direkt nach Antritt einer neuen Arbeitsstelle innerhalb der ersten vier Wochen erkranken, springt unmittelbar Ihre Krankenkasse ein – und das für eine Dauer von insgesamt 28 Tagen. Der Arbeitgeber wird in diesem Fall von seiner gesetzlichen Pflicht entbunden.

Zur Verdeutlichung noch einmal im Überblick:

  • Krankengeld durch die Krankenkasse innerhalb der ersten 28 Tage
  • danach 6 Wochen lang Anspruch auf 100%ige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
  • anschließend Zahlung eines Krankengelds durch die Krankenkasse

https://www.deurag.de/blog/krank-im-ersten-monat/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

In den ersten 4 Wochen des Arbeitbeginns? AU notwendig gewesen und auch abgegeben?


daniel1471 
Fragesteller
 14.08.2021, 17:41

Ja in den ersten 4 Wochen des Arbeitsbeginns. AU hab ich vorgelegt. Frage habe ich gerade ergänzt.

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eggenberg1  14.08.2021, 17:42
@daniel1471

WANN hast du die AU vorgelegt am ersten Tag ? wennja ist das nich t rechtens - sprech ihn dadrauf an

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LePetitGateau  14.08.2021, 17:43
@daniel1471

Dann ist es rechtens weil in den ersten 4 Wochen vom Arbeitsbeginn kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Musst dich an die Krankenkasse wenden zwecks Krankengeld

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Deepdiver  15.08.2021, 08:09
@eggenberg1

Es ist wohl rechtens. Die ersten w Wochen ist der Ag von der Zahlöung befreit. Die KK übernimmt da den Lohn.

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eggenberg1  15.08.2021, 11:20
@Deepdiver

okay-- wusste ich nicht dannmuss sich der FS an die krankenkase wenden ?!

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aufgrund neuer Info geändert

in den 1. 4 Wochen ab Arbeitsbeginn must du Antrag auf Krankengeld bei der KK stellen, die Zeit muss der AG nicht zahlen.

Du bist in den ersten 4 Wochen Deiner Beschäftigung die 2 Tage krank gewesen?

Dann muss Dein Arbeitgeber diese 2 Tage nicht bezahlen.

Du müsstest Dich diesbezüglich an Deine Krankenkasse wenden. Hoffentlich hast Du Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch innerhalb der 7-Tage-Frist an Deine Krankenkasse gesandt.


daniel1471 
Fragesteller
 14.08.2021, 18:58

Ja. Hab ich gleich am selben Tag eingereicht.

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dann hast du wohl die Krankenmeldung nicht am ersten tag abgegeben ??so waren es für den AG fehltage


daniel1471 
Fragesteller
 14.08.2021, 17:41

Falsch. Hab ich.

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