Krankmeldung bei einem Tag Gesundheit dazwischen?
Hallo, ich war zwei Tage krank, dann war ich arbeiten für einen Tag und dann nochmal einen Tag krank, weil ich gemerkt habe, dass mein Körper noch nicht so weit ist.
Mein Arbeitgeber verlangt nun eine AUB. Ist das rechtens? Laut Vertrag brauch ich erst ab dem 3. Tag eine AUB.
3 Antworten
Arbeitsechtlich betrachtet ( hinsichtlich der 3 Tage ) ist so nicht ganz richtig
https://www.praktischarzt.de/ratgeber/krankmeldung/
Krankmeldung – ab wann muss dem Arbeitgeber eine AU vorgelegt werden?
Bei der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für den Arbeitgeber greift die bei vielen bekannte Frist von drei Tagen. Ist ein Arbeitnehmer länger krank als drei Tage, d.h. ab dem vierten Krankheitstag, ist er dem Arbeitgeber gegenüber in der Nachweispflicht.
Allerdings kann er selbstverständlich von Dir auch schon früher eine ärztliche AU-Bescheinigung fordern.
der AG kann schon ab dem ersten Tag eine AU verlangen
Im Vertrag ist aber ab dem dritten Tag geregelt
Das spielt keine Rolle.
Auch wenn vertraglich eine Vorlage ab dem 3. Tag der Erkrankung vereinbart wurde, ist es dem Arbeitgeber freigestellt, vom Arbeitnehmer die Vorlage auch schon bei kürzerer Erkrankung zu verlangen.
Das darf er aber nicht nachträglich, sondern muss das dem Arbeitnehmer spätestens bei der vorgeschriebenen Krankmeldung an den Arbeitgeber (zu Beginn der Erkrankung, sobald der Arbeitnehmer weiß, dass er wegen Erkrankung nicht arbeiten kann) mitteilen.
Es sind drei Tage wegen der gleichen Krankheit. Deswegen musst du eine Krankmeldung vorlegen.
Ob es sich dabei um die gleiche oder eine andere Erkrankung handelt, spielt für die 3-Tage-Regelung überhaupt keine Rolle!
Im Vertrag ist aber ab dem dritten Tag geregelt