Gedrosseltes Motorrad auf volle Stärke zulassen?
Ich habe folgendes Problem:
Als ich im März mein Motorrad neu zugelassen habe, mit der Bescheinigung von der Dekra bezüglich der Drosslung, wurde der Fehler gemacht, dass diese nicht eingetragen wurde, sondern die volle Stärke im Fahrzeugschein und Brief vermerkt wurde.
Mein Versicherungsbeitrag wurde danach hochgestuft und ich habe zu viel bezahlt.
Die Zulassungsstelle meint jetzt, dass sie keinen Nachweis über die Drosslung vorliegen hat und im Nachhinein nichts ändern kann.
Sprich ich muss jetzt für den Fehler des Bürgeramtes aufkommen und bin zudem über Monate ein Motorrad gefahren, was ich mit der eingetragenen Leistung gar nicht hätte fahren dürfen - na toll.
Habe ich noch irgendwelche Möglichkeiten?
3 Antworten
Sei froh dass du nicht kontrolliert wurdest in der Zwischenzeit. Das wäre ein Problem geworden. So musst du halt einmal abmelden und wieder anmelden.
Teilschuld hast auf jeden Fall würd ich sagen, es ist schon ein wenig fahrlässig seine Unterlagen gar nicht zu lesen. Einmal den neu ausgehändigten Fahrzeugschein angeschaut, am besten noch im Amt, und schon wär die Leistung aufgefallen, und man hätte direkt reklamieren können. Oder die Versicherungspolice wenige Wochen später nach Erhalt lesen, dann wärs wieder aufgefallen.
Ich fürchte nein.
Es müsste ja eine beglaubigte Bescheinigung sein, dass die Maschine bereits im zurückliegenden Zeitraum gedrosselt war.
Und DAS ist vermutlich die Schwierigkeit, zu beweisen, dass es tatsächlich bereits in der Vergangenheit durchgeführt wurde.
Sonst könnte die Versicherung ja davon ausgehen, dass die Drosselung erst im Nachhinein passiert ist.
Wenn du von der DEKRA eine Bescheinigung über die Drosselung der Maschine hast, müsste die doch auch mit einem Datum versehen sein. Damit kannst du dann nachweisen, dass die Drosselung zum Zeitpunkt der Zulassung bestanden hat. Und dann müsste die Drosselung auch nachträglich eintragbar sein. Und damit müsste die Versicherung dann auch die Höherstufung zurücknehmen.
Organisationen wie die DEKRA haben für so etwas auch ein Archiv, soweit ich weiß. Wenn du selbst diese Bescheinigung nicht mehr hast, dann frage einmal bei der DEKRA nach, ob dort noch eine Kopie deiner Bescheinigung vorliegt. Die könntest du dir dann in beglaubigter Form zukommen lassen.
Erstmal danke für die schnelle Antwort!
Ja, das Datum ist auf der Bescheinigung versehen. Jedoch kann das Bürgeramt bzw. die Zulassungsstelle behaupten, dass ich den Nachweis bei der Zulassung nicht vorgelegt habe und sie somit richtig gehandelt haben. - Da habe ich mich aber auch gefragt, ob es kein Register für die FIN gibt, wo abgenommen Drosslungen vermerkt werden.