Geburtstag feiern in gebuchter Ferienwohnung?
Also ich werde bald 19 Jahre und habe mir eine Ferienwohnung gebucht für einen Tag und möchte gerne dort meinen Geburtstag feiern, denkt ihr man darf sowas rein rechtlich? Denn eigentlich "gehört mir die Wohnung" für diesen gebuchten Tag, also dürfte ich doch da auch in Anführungszeichen machen was ich will, außer es würde im Vertrag stehen "keine Partys" oder dem gleichen
3 Antworten
Das muss der Vermieter vorab definitiv wissen. Eigentlich hätte er auch selbst drauf kommen können. Bei nur einer gebuchten Nacht. Für Kurzzeitbuchungen stehen nämlich die Vermieterkollegen mit Hotels und Pensionen zur Verfügung. Ein Gutes hat es: der Vermieter lernt dazu. Der wird nie wieder für eine Nacht bedenkenlos vermieten.
Haben Sie die Anzahl der anreisenden Gäste beim Vermieter angegeben? Was ist, wenn Schäden auftreten? Schäden an gemieteten Sachen (ergo: auch die Ferienwohnung) sind über die Privathaftpflicht ausgeschlossen! Es sei denn, sie sind explizit eingeschlossen.
Eine Party in einer Ferienwohnung zu feiern geht definitiv über den bestimmungsgemäßen Gebraucht hinaus. Es ist ja kein Partykeller. Und es ist bestimmt nicht Sache des Vermieters, im Mietvertrag zu schreiben, dass keine Party stattfinden darf. Man darf ja auch kein Schwimmbecken aufstellen, nur weil es nicht im Mietvertrag steht.
Würde die Party in meiner Fewo gefeiert, wäre die Party ganz schnell zu Ende.
Kommt sehr darauf an was man unter feiern versteht.
Abend gemütlich in kleiner Runde zusammen sitzen und etwas trinken ist nirgendwo ein Problem.
In eine kleine Ferienwohnung 100 Leute einladen, die Wohnung verwüsten dürfte schon ein Problem werden.
Hab für 5 Personen gebucht und 8 Leute werden kommen worauf 3 Leute wieder heim fahren und nicht übernachten
Demnächst darf noch nicht mit mehreren Personen gefeiert werden. Wir sind gerade am Beginn der 3. Welle.