Gebrauchtwarenverkäufe von Privatverkäufern werden ab 35 Verkäufen bzw. 300 nochwas € Erlös im Jahr ans Finanzamt gemeldet, wie steht es mit Tauschgeschäften?
Gebrauchtwarenverkäufe von Privatverkäufern werden ab 35 Verkäufen bzw. ca. 300 € Erlös (genauen Betrag habe ich gerade nicht zur Hand) im Jahr ans Finanzamt gemeldet.
Die Plattform, bei der man verkauft, sei es Ebay, Kleinanzeigen, Vinted..., meldet bei Überschreiten des Betrages oder der Anzahl automatisch ans Finanzamt, sofern die Daten des Verkäufers vorliegen und das System einen Verkauf wahrnimmt (z.B. über die Bezahlmethode, wenn sie mit der Plattform verbunden ist).
Wie sieht es aber mit Tauschgeschäften aus?
Ist ein Tausch rechtlich wie ein Verkauf zu sehen, da man dadurch eine andere Ware erlangt? Eine Art geldwerter Vorteil?
Beispiel: jemand hat viele Ableger, Sammelkarten, Bücher, Schuhe und tauscht diese gegen gleichwertige Sachen oder aber Kosmetik, Kaffee, ne Tafel Schokolade...
Kann das Finanzamt da auch was einfordern, wenn man Sachen z.B. im Wert von 1000 Euro oder 100 pro Jahr gegen andere Sachen tauscht?
Wie steht es mit Tauschgeschäften?
1 Antwort
Ist ein Tausch rechtlich wie ein Verkauf zu sehen, da man dadurch eine andere Ware erlangt?
Ja. Einnahmen sind alles, was in Geld oder Geldeswert ist und zufließt, § 8 EStG. Die Einnahmendefinition greift auch für das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Letztendlich ist ein Tausch ja auch eine Art abgekürzter Zahlungsweg als würdest du erst Geld erhalten und dann im nächsten Schritt dieses Geld für die getauschte Ware hergeben.
Kann das Finanzamt da auch was einfordern, wenn man Sachen z.B. im Wert von 1000 Euro oder 100 pro Jahr gegen andere Sachen tauscht?
Du musst unterscheiden zwischen der Meldepflicht und der Steuerpflicht. Nicht jede Meldung nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz führt sofort eine Steuerpflicht nach sich. Die Meldung erfolgt auch nicht an das Finanzamt, sondern an das Bundeszentralamt für Steuern. Das sind zwei verschiedene Behörden.