Wann bei dem Finanzamt gemeldet werden?

4 Antworten

@Bonye hat es schon sehr gut erklärt.

In Deutschland kannst du ein Kleingewebe auch erst ab 18 Jahren betreiben. Weil man in deinem Alter (unter 18 Jahre) in Deutschland noch nicht voll geschäftsfähig ist.

Damit Du (bzw. deine Eltern) sich nicht haftbar machen, müsste ein Erziehungsberechtigter eine Anmeldung für Kleingewerbe vornehmen. Und da ist dann auch geregelt wie viel p.a verdient werden darf. Hier gibts dann den Steuerfreibetrag von 10.908 (bei verheirateten 21.816€) pro Jahr. Bedeutet das eine Nebentätigkeit nicht über 22.000€ im Jahr einnehmen (sollte) darf. Da sonst in allen Rechnungen die 19% aufgeführt und abgeführt werden müssen.

Das Dir näher zu erklären dürfte dein Verständnis aber überschreiten.

Fakt ist, nimmst du Geld ein (egal womit) ist das erst mal illegal. Weil du ja eine Gewinnabsicht hinter deinem Vorhaben hast. Und wie ich das heraus höre handelt es sich um div. Artikel aus dem 3D Druck?

Hinzu kommt , das man als Verkäufer seinen Kunden div. Rechte einräumen muss. Widerrufs- und Umtauschrecht, Reparatur, Gewährleistung / Garantie etc. pp. als privat Person kann man das bei Verkäufen wie bei Kleinanzeigen ausschließen. Wenn du aber das gewerblich machst (und das wäre es in diesem Fall) geht das eben nicht.

Also mit ich verkaufe mal eben irgendwelche Dinge „ohne mich an gesetzliche Regelungen zu halten“ wird auf Dauer nicht gut gehen. Denn Eltern haften für ihre Kinder. Und spätestens mit dem ersten unzufriedenen Kunden wirst du (Deine Eltern) richtig Ärger bekommen, wenn das alles raus kommt.

Rede mit deinen Eltern und stell ihnen dein Konzept vor. Lasst euch ggf. beim Gewerbeamt einmal beraten, falls deine Eltern da auch nicht fit sind. Gibt div. kostenlose Anlaufstellen für sowas.

Woher ich das weiß:Hobby – Über 10 Jahre nebengewerbliche Gaming Community Erfahrung.

Wovor haben eigentlich immer alle Angst?!

Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.

Um es kurz zu fassen:

Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.

Man will mit dem PStTG die "Scheinprivaten" Verkäufer auf eBay und Co austrocknen. Also Leute die gewerblich handeln aber kein Gewerbe angemeldet haben - sondern schwarz ein und verkaufen. Aber man will dadurch nicht den Prvatverkauf von Gebrauchten auf einmal versteuern.

Wenn du also kein Gewerbe hast bzw dsd gewerbliche Handeln nicht vorliegt wird gar nichts passieren.

Für ein Gewerbe kommt es auf folgende Punkte an:

  • Nachhaltigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Nachhaltigkeit bedeutet du willst es mehr als einmal machen, aber auch einmalige Tätigkeiten können den Tatbestand der Nachhaltigkeit erfüllen. Es ist nicht nachhaltig deinen gebrauchten Sachen auf EK oder dem Flohmarkt zu verkaufen.

Gewinnerzielungsabsicht bedeutet das du Gewinn damit erzielen willst, sprich verkaufte Wäre soll grundsätzlich teurer verkauft werden als das sie hergestellt wird. Somit musst du verkaufte Ware billiger einkaufen als das du diese verkaufst.

Das Tatbestandsmerkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, dass eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird. Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustausch teilnimmt, Betteln wäre demnach keine Gewerbliche Einkunft.

Und die erfüllst du wenn ich hier so lese. Da du bereits einen gewerblichen Account hast, wird der Plattformbetreiber so oder so melden, egal wie viel Umsatz bzw Verkäufe du hast!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Du musst dein Gewerbe anmelden BEVOR du gewerblich aktiv wirst. Da du erst 13 bist, brauchst du sowohl das OK deiner Eltern, als auch das eines Familiengerichts. Du musst beiden glaubhaft klar machen, dass du weißt was du tust und die nötige Reife besitzt um in deinem Alter bereits gewerblich aktiv zu sein.

Erst nach diesem Schritt darfst du überhaupt versuchen etwas zu verkaufen.

Beachten musst du zudem die AGB der jeweiligen Plattform, viele schließen U18 Jährige aus, da müsste dann der Account über deine Eltern laufen, was ebenso deren OK voraussetzt.

Was du da zitierst ist bloß ein Anbieter der seinerseits Meldung ans Finanzamt machen muss, wenn du einen der Werte erreichst. Das hat mit deiner Meldepflicht nix zu tun.

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Das o.g. Prozedere erfordert etwas Rennerei, die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde 20-50€ einmalig. Also lass dich davon nicht abschrecken, wenn du es ernst meinst mit deinem Unternehmen, ist das kein Thema.

Falsch! Wenn du als gewerblicher Verkäufer Gewinn machst, musst du das IMMER anmelden, egal wie groß oder klein dieser Gewinn ist. Das, was du hier meinst, gilt ausschließlich für private Verkäufer, die ihr altes Zeug verkaund keinen Gewinn damit machen.