Wie viel darf man seit 2023 privat verkaufen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.

Um es kurz zu fassen:

Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.

Eine Meldung erfolgt bei 2.000€ Umsatz oder 30 Verkäufen auf dem Portal, dies bedeutet aber noch lange nicht das du dadurch in die gewerblich Tätigkeit rutscht. Im Zweifel wird das FA dich anschreiben und du musst dich dazu äußern. Dort gibst du denn kurz und knapp an was du dort wie verkauft hast und denn wird vermutlich vom FA nicht mehr viel kommen.

kasta308  17.01.2023, 16:06

Hallo TTraXX, ich habe da mal eine doofe Frage: gelten die 30 Verkäufe pro Portal/Jahr (30 Verkäufe bei Vinted, 30 Verkäufe bei Ebay Kleinanzeigen etc) oder 30 Verkäufe insgesamt für alle Portale? Danke im Voraus!

0
anTTraXX  18.01.2023, 11:53
@kasta308

Die Erfassung kann nur pro Portal erfolgen, woher soll eBay wissen was du bei Vinted verkaufst 😉

1
Wie viel darf ich denn als Privatperson noch verkaufen ohne Probleme zu bekommen?

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer       

Also Vorsicht, die Grenzen sind fließend und die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen