Geblitzt in der Schweiz, wann kommt Strafzettel?

4 Antworten

Salue

Ganz offensichtich arbeiten die Polizei der Schweiz und die von Deutschland zusammen. Hole ich mir eine Busse in Deutschland kommt die Rechnung direkt an meine Schweizer Adresse.

Allerdings ist dies mit einem gewissen Aufwand verbunden. Bei kleineren Beträgen, so bis ein paar Hundert Franken, lohnt sich der Aufwand kaum und die Schweizer Behörde wird auf eine Strafverfolgung vermutlich verzichten.

Anders sieht es aus in Fällen, in den von einem Raserdelikt gesprochen wird. Da wird man alle Register ziehen.

Tellensohn

Aus eigener mehrmaliger Erfahrung:

Du wirst nicht vergessen, kann locker 4 bis 5 Monate dauern. Wenn du Post mit dem Poststempel von Rheinfelden/ Deutschland bekommst kannst du mal raten was darin ist.

Auch Kleinbeträge mit 50 € gehen nicht vergessen. Falls du nicht bezahlst und jemals in die Schweiz wieder fährst, wird dann bei einer Kontrolle der Betrag + Säumnisszuschläge fällig. Falls du nicht bezahlst oder bezahlen kannst, die behalten auch gerne Deutsche Autos, dann kommen sogar noch Verwahrungsgebühren, sozusagen Parkgebühren hinzu.

Anmerken möchte ich noch, D und CH haben ein Rechtsabkommen, bei nichtbezahlung wird das ganze nach Flensburg gemeldet.

Kann seeeehr lange dauern. Aber glaube man muss den nicht bezahlen, weil man dann sich einfach nicht mehr blicken lassen muss dort. Mit wie viel wurdest du ca. erwischt?

frage275 
Fragesteller
 19.03.2023, 19:38

20 zuviel auf der Autobahn

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Die Schweiz darf in Deutschland nicht vollstrecken und bekommt auch keinen Zugriff auf Halterdaten. Es kann nur bei Wiedereinreise innerhalb der Schweiz vollstreckt werden. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, beginnend ab Ende des Jahres, wo das Vergehen begangen wurde.

spondy66  19.03.2023, 19:10

Falsch

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Schimeck  19.03.2023, 19:14
@spondy66

Richtig!

Hat die Schweiz ein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland?

Bußgeld aus der Schweiz: Es besteht kein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland.

Wenn es um die Vollstreckung von ausstehenden Bußgeldern geht, kommt in der Europäischen Union der entsprechenden Rahmenbeschluss zum Tragen. Dieser bestimmt, dass Länder Amtshilfe in einem anderen Mitgliedsstaat der EU beantragen können, wenn Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro nicht bezahlt sind. In Deutschland prüft das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Anliegen und vollstreckt dann das ausstehende Bußgeld, wenn diese berechtigt ist. Doch gilt das auch für ein Bußgeld aus der Schweiz? Kann eine Vollstreckung in Deutschland erwirkt werden?

Die Antwort auf diese Frage lautet derzeit eindeutig nein. Die Schweiz ist kein Mitglied der EU und somit ist der entsprechende Rahmenbeschluss nicht anwendbar. Allerdings besteht seit 2001 der Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz. Artikel 37 dieses Vertrags beinhaltet Regelungen, welche unter anderem ein sogenanntes Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland vollstreckbar machen würde.

https://www.bussgeldkatalog.de

Der Artikel ist übrigens vom Februar diesen Jahres, also aktuell!

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