Bußgeldbescheid nach 3 Monaten?

4 Antworten

In Deutschland sieht die Verjährung im Strafrecht wie folgt aus:

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt [eine] kürzere Frist von lediglich drei Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG), solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Woher ich das weiß:Recherche

Lkwfahrer1003  16.02.2023, 14:20

Beachte Paragraf 33 OWiG ! Gruß

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Da es in diesem Fall um Deinen Führerschein geht, empfehle ich Dir dringend, einen Anwalt einzuschalten.

Bist du unter der Adresse wie hinterlegt erreichbar, dann ist nach 3 Monaten zig. Wenn nicht erfolgen Nachforschungen und da wurde die Frist gewahrt und lebt immer wieder neu auf.

Nichts rechtfertigt, dass Du gerast bist.

Ob noch was kommt weiß ich nicht. Da der Blitzer ausgelöst hat, gehe ich schon davon aus.

Nach 3 Monaten ist noch nix "verjährt". Verjährt bedeutet nach Jahren.