Erneut geblitzt. Gelte ich als Wiederholungstäter?

3 Antworten

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Dem scheint nicht so zu sein:

Sie gelten als Wiederholungstäter, wenn ein Blitzer Sie zwei Mal innerhalb von zwölf Monaten erwischt und Sie die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschritten haben. Der Zeitraum beginnt ab Rechtskraft den Bußgeldbescheides zum ersten Geschwindigkeitsverstoß.

Auf jeden Fall ist das nicht grad förderlich, wenn du weiterhin Autofahren willst. Sollte eigentlich klar sein.

Jupp. Ganz offensichtlich bist du nicht lernfähig und gewillt, dich an die Gesetze zu halten. SCHADE dass man dir den Lappen nicht pauschal für 5 Jahre wegnehmen kann.

Lmorg  19.04.2024, 15:01

Man sollte zusätzlich noch die Autoschlüssel beschlagnahmen. Manche Spezialisten wissen nämlich leider, dass ein Auto mit Benzin und nicht mit Führerschein fährt :/

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LonelySoul87  19.04.2024, 15:04
@Lmorg

Schlüssel kann man nachmachen lassen. Wie wärs stattdessen mit ner Parkkralle?

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Lmorg  19.04.2024, 15:04
@LonelySoul87

Hm... oder Auto beschlagnahmen :D

Edit: dann belegen die wenigstens nicht für weiß-ich-wie-lang einen Parkplatz, den andere dringend brauchen könnten.^^

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LonelySoul87  19.04.2024, 15:06
@Lmorg

Mir fällt grad ein: Manchen gehört das Auto ja nichtmal. Die melden das über andere an und schon müsste man das Auto wieder freigeben.

1/2 Monat Knast für den Täter. Dann fährt er auch kein Auto mehr.

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LonelySoul87  19.04.2024, 15:13
@Nuscha2104

Jupp. Das denke ich mir auch jedes Mal, wenn ein Raser mich nötigt. Umso besser wenn der Lappen weg ist.

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