Geblitzt aber Fahrzeughalter hat keinen Führerschein?

5 Antworten

Das er keinen Schein hat ist völlig irrelevant. Wichtig ist das du gefahren bist und nicht er

MirkoXP2000 
Fragesteller
 19.04.2020, 21:43

Alles klar, wie sieht das dann aber mit der Strafe aus? Sollen wir die einfach so zahlen oder angeben das ich gefahren bin?

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DerBayer80  19.04.2020, 21:44
@MirkoXP2000

Dein Bruder wird einen Fragebogen bekommen wer gefahren ist. In diesem geht ihr an das du gefahren bist. Dann bekommst du in der Regel nochmal Post mit der Rechung.

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Dein Bruder bekommt Post und muss dann angeben, dass Du gefahren bist.

Wenn du einen Schein hast, darfst du den Karren auch fahren. Dein Bruder darf nicht fahren. Sein Auto darf aber bewegt werden, sofern es auf weitere Fahrer, was bei den meisten nicht der Fall ist, mitversichert ist.
(Das weiß die Bußgeldstelle aber nicht, und an sich kann man ja auch immer ein Auto verleihen, da sind Versicherungen in Einzelfällen eh kulant)

wilees  19.04.2020, 21:47
Sein Auto darf aber bewegt werden, sofern es auf weitere Fahrer, was bei den meisten nicht der Fall ist, mitversichert ist.

Jeder ( der eine Fahrerlaubnis hat ) darf das Fahrzeug fahren .... denn ! das Fahrzeug ist versichert und nicht ein spezieller Fahrer.

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LittleMac1976  19.04.2020, 21:48
@wilees

Das kommt aber ganz darauf an was er bei der Versicherung abgeschlossen hat! Es ist nicht pauschal sodass jeder mit dem Wagen fahren darf.

Ich persönlich habe nur mich versichern lassen bei meinem Fahrzeug, es darf kein weiterer damit fahren. Macht einen Unterschied in der Versicherungssumme und dabei mir sowieso kein weiterer den Wagen fährt ist er so versichert worden.

Also nur mal angemerkt, diese Möglichkeit besteht auch

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wilees  19.04.2020, 21:52
@LittleMac1976

Dann solltest Du Dich einmal mit Versicherungsrecht befassen ..... im Falle X, wenn ein nicht im Vertrag erfasster Fahrer das Fahrzeug mit Genehmigung des VN / Halters nutzt kommt es maximal zu einer Nachberechnung der Versicherungsprämie.

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CorruptedWorld  19.04.2020, 21:54
@wilees

Is richtig. Standartmäßig ist aber nur der Fahrer Versichert. Sag ich doch. Oo
Gut, dass das Gesetzlich so festgelegt ist, dass der Betrag neu berechnet wird, wusste ich nicht, ich wusste nur, dass es trotzdem immer so ist, und ging von Kulanz aus, schon alleine um den Kunden zu behalten.

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ronnyarmin  19.04.2020, 22:12
@CorruptedWorld
Standartmäßig ist aber nur der Fahrer Versichert.

Was hast du an der Antwort von wilees nicht verstanden?

Versichert ist immer das Fahrzeug, nicht eine Person. Da gibts auch kein 'standardmäßig'.

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Der Blitzer stand kurz hinter nem 30er Schild

Wenn der Bußgeldbescheid kommt, solltest Du Dich an einen Verkehrsanwalt wenden, der dann prüft, ob der Abstand zum Schild groß genug war und ob sonst alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Bezahlt wird der von Deiner Verkehrsrechtschutzversicherung.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich habe schon geschraubt, als ihr noch gewindelt wurdet!
MirkoXP2000 
Fragesteller
 19.04.2020, 21:46

Auf jeden Fall eine überlegung wert. Naja mal sehen was passiert ist, die dicke pille muss ich jetzt aufjedenfall Schlucken ^^'

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