Gas und Strom: Sonderkündigungsrecht bei Umzug?

3 Antworten

kann dein stromanbieter an die neue adresse liefern, dann musst du den vertrag fortführen.

es gibt aber gewisse gründe, die berechtigen aus dem vertrag auszusteigen. das sind die sogenannten Lieferhindernisse...

z.b. wenn der stromanbieter im neuen Wohnsitz kein Leitungsrecht besitzt. oder die neue Wohnung garkeienn eigenenen Stromzähler hat. das gibt es nicht oft, wird aber heute in der zeit der erneuerbaren energien wieder häufiger... wenn in einem mehrfamilienhaus eine solaranlage auf dem dach ist z.b. dann haben die mieter zwischenzähler und kaufen ihren strom beim vermieter...

aber auch wenn du mit jemandem zusammen ziehst, der in einer wohnung wohnt, wo es bereits strom gibt... allerdings gilt hier: wenn DU den mietvertrag mit unterschreibst, dann darf der Energieversorger auf die fortführung des vertrages bestehen...

lg,Anna

Da wo die auch nach einem Umzug liefern können, wird der Vertrag einfach unter der neuen Adresse weitergeführt!

Ansonsten hast Du, wenn die nicht liefern können, was im übrigen bei Strom unwahrscheinlich ist, ein außerordentliches Kündigungsrecht!

Ziehst Du mit jemanden zusammen, hat einer ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht! Und zwar derjenige mit den jüngsten Verträgen, die älteren haben dann ein Vorrecht weiter geführt zu werden.

Wenn der Gas- und Stromversorger in neuen Wohnort dich nicht versorgen kann=Kannst du kündigen.