Stromanbieter kündigen Umzug vortäuschen?

3 Antworten

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Jetzt habe ich ja ein Sonderkündigungsrecht auf grund des Auszuges, richtig.


Nein hast Du nicht, außer dies ist in Deinem Vertrag enthalten. Ist dies nicht im Vertrag enthalten und Dein gewählter Versorger kann Dich in Deiner Wohnung versorgen, muss er Deine Kündigung theoretisch nicht akzeptieren.



In der Kündigung schreibt man ja nur rein: "Kündigung wegen Umzug" ....



Und nennt seine Verzugsanschrift. Dann wird normalerweise der Eigentümer angemeldet. Dieser wird sich schon beim Grundversorger meden und nachweisen, dass Du noch Mieter bist. Meldestes Du Dich neu an, dann merkt ja der Netzbetreiber, dass der selbe Mieter drauf ist. Und ob der was weiter meldet weiß Du nicht.


Also in der AGB steht:

ist das ein Sonderkündigungsrecht ?

9. Umzug

9.1 Im Falle eines Umzugs ist der Kunde verpflichtet, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum von ihm mitgeteilten Umzugstermin in Textform zu kündigen. In diesem Fall teilt der Kunde der BEV die neue Anschrift im Kündigungsschreiben mit. Die BEV ist berechtigt, dem Kunden für die neue Verbrauchsstelle ein Angebot zur Belieferung zu unterbreiten.

9.2 Erfolgt keine fristgerechte Kündigung gemäß Ziffer 9.1 haftet der Kunde für den nach seinem Auszug aus der Verbrauchsstelle erfolgten Stromverbrauch.

9.3 Teilt der Kunde der BEV die neue Anschrift nicht gemäß Ziffer 9.1 mit, ist diese berechtigt, die dadurch entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

9.4 Im Fall der Kündigung wegen Umzugs, ist der Kunde verpflichtet, den Zählerstand am Tag des Auszugs aus der Verbrauchsstelle abzulesen und der BEV unaufgefordert mitzuteilen.

Was willst du?Nachmeiner Beurteilung willst du deinen abgeschlossenen Vertrag wieder rückgängig machen.Stimmts.