Gas sonderkündigungsrecht?

3 Antworten

Die Nachzahlung wird sowieso fällig.

Weiterhin könnte der Anbieter auf einer Meldebescheinigung bestehen, die eine neue Wohnung ohne Gasanschluss ausweist oder eine solche, wo bereits ein Vertrag einer anderen Person besteht.

Ohne tatsächliche Ummeldung ist hier eigentlich nichts nachhaltig zu erreichen.

Neuere Verträge, ab 1.3.2022, dürfen nach der Erstlaufzeit jederzeit monatlich gekündigt werden. Schau noch mal nach.

Allerdings, alte Verträge verlängern sich ggfs. immer wieder um ein Jahr. So habe ich es verstanden. Prüfe es.

lisaloge  10.04.2024, 13:02

Soweit ich das verstanden habe, ist die Erstlaufzeit noch nicht abgelaufen.

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Du würdest eben kein Gas mehr bekommen und könntest nicht heizen.

Und die Nachzahlung ist trotzdem fällig.

Jurgenbach 
Fragesteller
 10.04.2024, 11:08

Ja aber würde bei einem neuen Anbieter was anmelden

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AlexausBue  10.04.2024, 11:08
@Jurgenbach

Wenn Du dort einen besseren Tarif bekommst ....

Die Nachzahlung ist dennoch fällig.

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