Gartenmitbenutzung alleine
Ich lebe in einem 3Famielenhaus. Der Vermieter wohnt aber wo anderst. Ich wohne schon fast 4Jahre in der wohnung. Im Mietvertrag steht das ich den Gartenmitbenutzen darf wenn ich ihn pflege. Das hab ich auch immer alleine gemacht. Da die anderen parteien keine lust auf den garten hatten. Jetzt hat dervermieter eine partei gekündigt, da seine tochter in die wohnung kommt. Sie hat drei Hunde. Ich habe Angst vor Hunden. Meine frage: Da ich ihn alleine gepflegt habe und der vermieter das auch wußte. Ich habe ein dreijährigen Sohn, dem ich dort auch einen Sandkasten gebaut habe usw. Darf jetzt seine Tochter mit den Hunden ohne meine genehmigung den Garten benutzen?
6 Antworten
Nein, darf sie nicht.
Egal ob Tochter oder nicht, sie hat sich dort als Mitmieterin ebenso an die Regeln zu halten wie alle anderen.
Der Garten ist Gegenstand DEINES Mietvertrages....da kann der Vermieter ihn nicht noch jemand anderem zur Verfügung stellen.
Das käme auf den genauen Wortlaut im Mietvertrag an.
Ich habe hier das "Mitbenutzen" so verstanden, dass der Mieter ihn zu der Wohnung dazu nutzen darf und ihn im Gegenzug halt pflegt.
Für mich reicht die Formulierung, um auf ein Exclusivrecht zu schließen.
Interessant wäre ja auch noch, ob alle drei Wohnung ebenerdig sind und direkten Zugang zum Garten hätten.
Ggf könnte man den Garten abtrennen, so dass jede Mietpartei nur jeweils den zu seiner Wohnung gehörenden Garten nutzt. Und dann natürlich auch jeder seinen Teil selbst pflegt.
Nein ist nich ebenerdig. Und Keiner hat direkten zugang zum garten. Er ist abgetrennt. Wie gesagt ich habe ihn alleine gepflegt und gemacht da andere kein interesse hatten. Die haben drei englische doggen. Daher die angst. das ich ihn alleine gemacht habe weiß der Vermieter. Geht er dann nich an mich
Deine Sorge ist verständlich.
Allerdings würde ich mich da nicht verrückt machen und erst mal abwarten.
Sollten diese drei Hunde dann tatsächlich im Garten auftauchen, kann man immer noch ein klärendes Gespräch führen.
Käme halt darauf an..ist dies grad nur eine Formulierung, die der Fragesteller benutzt oder steht das so im Mietvertrag.
Steht dazu nichts im Mietvertrag, so auch kein Recht auf alleinige Nutzung...aber auch keine Pflicht zur Pflege.
Nein, darf sie nicht. Die Hunde müssen auch angeleint und gesichert sein. ich hätte Angst um meine Kinder. Und wenn die Hunde dann immer Hundekothaufen setzen wirds besonders schlimm. Wenn ich dir nur helfen könnte.
Ja darf sie denn alle haben gleiche Rechte und Pflichten. Aber wenn du sie bittest die Hunde nicht in den Garten zu lassen hat sie vielleicht Verständnis.
Alle haben die gleichen Rechte??
Ich denke, da bestimmt immer noch der Vermieter, wem er den Garten vermietet oder zu welcher Wohnung er zählt.
Haben ja auch nicht unbedingt alle Wohnungen direkten Zugang zum Garten.
Wie Du schon schreibst, "Im Mietvertrag steht das ich den Garten mit benutzen darf, wenn ich ihn pflege" .
Du darfst ihn mit benutzen, jetzt wo seine Tochter mit den Hunden ein zieht, darf sie den auch mit benutzen, wenn sie den Rasen pflegt.
Spreche die Tochter einfach darauf an, ob sie den Garten auch pflegen möchte und wg. Deinem 3-jährigen Sohn und dass ihr Angst habt vor Hunden und Du sie doch bittest, dass sie mit ihren Hunden von dem Gartenstück weg bleibt, bzw. die Hunde ihr Geschäft woanders erledigen.
In diesem Fall hilft wirklich miteinander reden.
Viel Glück. Gruß Schnegge
Es sind dreurießen Doggen! Ich habe ihn 4Jahre allein gemacht! Geht er dann nicht über auf mich alkeine. Wie gesagt der Vermieter wußte es!
Der Vertrag ändert sich nicht. Sei froh über die 4 Jahre Exclusivnutzung - ab jetzt musst du den Garten teilen - und das sogar unabhängig davon, ob sich die andere an der Pflege beteiligt.
Er hat keine Exclisivrechte am Garten. Daher darf die Tochter mit den Hunden auch in den Garten.