Mieterhögung durch Gartenumbau?

2 Antworten

Eine Mieterhöhung darf nur denn vorliegen wenn eine Modernisierung vorgenommen wurde.
Dies muss vom Mieter zugestümmt werden oder muss zur Duldung verpflichtet sein.

Beispiele:
- Modernisierung die zur Energie/Heiz bzw Wasser Minderung beitragen.
- Modernisierung die den Wohnwert Steigern.

Reparaturen muss der Vermieter aus eigene Tasche zahlen.

Hier sonst noch mal ein link zu einen detaillierteren Artikel.

http://www.mieterverein-koeln.de/mieterwissen_mieterhoehung

Grundsätzlich darf er auch so die Miete erhöhen.

Danke aber Modernisierungskosten sind doch klar geregelt.

Es handelt sich um bauliche Maßnahmen des Vermieters,
- die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, oder
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, oder
- nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken

Ich finde keines der Punkte passt.

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