Gartenanteil?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Beim Gartenanteil gehört dir ein Teil des Gartens zur alleinigen Benutzung. Dieser Teil ist meistens abgetrennt

Bei der Gartenmitbenutzung musst du den Garten mit anderen Leuten teilen

Richtige Auskunft findet man bei Tante Google im Bezug auf Gartenanteil wenig.

Am Ende meines Mietvertrags steht “Der Garten darf vom Mieter mitbenutzt werden.”

In diesem Vertrag steht aber auch

§17 Freiflächen, Gartennutzung und -pflege
Dieser Paragraph gilt nur Wohnungen, denen ein Gartenanteil oder eine Freifläche zugeordnet ist.
(1) Der Mieter hat für die fachgerechte Pflege des Gartens zu sorgen (!) Das bedeutet, ich müßte die Obstbäume und Sträucher beschneiden usw
(2) Der Rasen ist vom Mieter regelmäßig zu mähen, Gartenabfälle und Schnittgut zu entsorgen etc.

Ich mache das alles seit 9 Jahren mit, bin aber unsicher, ob das mein Vermieter überhaupt von mir verlangen kann. (Der Herr wohnt im 1. Stock, wir im Erdgeschoß). Schaut mir beim großflächigen Rasenmähen zu und sitzt auf seiner Veranda und grinst. Der Rasenmäher läuft sogar über meinen Stromzähler. Er glaubt nämlich fest daran, daß das alles so rechtens ist.
Mir wurde kein Gartenanteil oder Freifläche zugeordnet. Also vermute ich mal stark, daß dieser § für mich keinerlein Pflichten beinhaltet. Hoffe ich.

Anteil ist ein Fleckchen, das Du selbst gestalten darfst.

Mitbenutzung würde ich auf eine Rasenfläche oder einen gemeinsamen Grillplatz beziehen (,,,evtl.. mit  Bänken am Teich....)... da kommt es auf die Verständigung mit Nachbarn am....

Das was im Vertrag dazu steht.

Mitbenutzung bedeutet nicht Alleinnutzung.

Mehr kann man zu den wenigen Infos nicht sagen.

Eigentlich wollte ich wissen ob Gartenanteil ein eigener garten ist oder den garten auch andere mit nutzen dürfen. Tut mir leid wegen der falschen Formulierung.