Garten und Recht?
Hallo,
Wir haben vollgendes Problem.
Besitzen ein Gartengrundstück zu unserem Nachbarn gibt es keine Teilung.
Wir haben jetzt vor das zu Teilen das Problem ist das der Wasserhahn vom Nachbarn dann auf unserer Seite ist.
Es ist eine selbst verlegte Leitung mit Wasserhahn von seinem Brunnen.
Muss der Nachbar auf unserem Wunsch diese Entfernen?
Also kein Abwasser oder Hauswasser
was sagt den der Nachbar ?
Wir haben ihn das schon mitgeteilt das wir da Vorhaben ein Zaun oder ähnliches zu bauen.... Aber eine richtige Reaktion kam nicht
die Teilung ging von euch beiden aus oder nur von euch ?
Das geht von uns aus.
es gibt eine amtliche (neu) Vermessung ? damit es später keine Probleme gibt ?
Die Grundstücke bleiben so es fehlt nur die Baulichtrennung
5 Antworten
Wie verlaufen denn die Grundstücksgrenzen?
Ist dann der Wasserhahn immer noch auf eurer Seite?
Wenn der Wasserhahn auf eurer Seite liegt, muss der Nachbar ihn zurückbauen
Entfernen, nein, nur zurück bauen, so dass die Entnahmestelle auf seinem Grundstück liegt.
Teilt ihn euch, so das jeder etwas davon hat - natürlich nur wenn es vom Brunnen oder ähnlichem kommt.
Wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, versteht sich.
Verständigt euch mit dem Garten Nachbarn über die genaue Grenzziehung.
wenn du darauf bestehst ja nur hast dann kein wasser mehr wenn er nicht zustimmt
Die Grenze verläuft so das sein Wasserhahn dann auf unserer Seite liegt also jetzt auch schon. Steht das evtl. irgendwo geschrieben das der Nachbar die Leitung zurück / umlegen muss.
Danke für die Antwort