Garantie ebaykauf
Ich habe mir gestern Monster Beats solo bei eBay ersteigert dabei handelt es sich um Neuware. der Verkäufer hat aber nichts von Garantie geschrieben habe ich jetzt trotzdem die 3 Jahre Herstellergarantie ab Kauf oder nicht?
9 Antworten
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Er garantiert eine bestimmte Beschaffenheit, Eignung oder Haltbarkeit. Auch wenn diese Leistung freiwillig ist, gilt sie - wenn sie in der Artikelbeschreibung zugesagt wird - mit Abschluß des Kaufvertrages als vereinbart. D.h. dann ist sie verbindlich ein Teil des Vertrages und der Käufer hat Anspruch auf Erfüllung der Garantie.
Bei einer Garantie spielt es keine Rolle, ob ein Gegenstand neu oder gebraucht ist. Es ist egal, ob der Verkäufer gewerblich oder privat handelt. Und es ist ebenso ohne Bedeutung, ob der Käufer privat oder gewerblich ist.
Man hat keinen Anspruch auf Garantie. Deswegen ist es auch unsinnig, wenn man auf eine Garantie verzichten soll.
Vorab sei angemerkt, daß die gesetzliche Gewährleistung nur privaten Käufern zusteht. Gewerbliche Käufer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Gewährleistung bzw. zwischen gewerblichen Handelspartern wird sie (soweit in Frage kommend) regelmäßig ausgeschlossen.
Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, wonach der Verkäufer für die Mängelfreiheit einer Ware für einen bestimmten Zeitraum einstehen muß. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung kann nur im Ausnahmefall per Vertrag ausgeschlossen werden und man kann darauf auch nicht verzichten! Selbst wenn in einer Ebay-"Auktion" also sowas vereinbart werden soll, ist diese Klausel oft ungültig und daher für den Vertrag ohne Bedeutung.
Ein gewerblicher Verkäufer muß (!) einem privaten Verkäufer 2 Jahre Gewährleistung auf jede Neuware geben. Ausgeschlossen sind nur Zeitschriften, entsiegelte Ton- oder Datenträger sowie Lebensmittel (auch Blumen, Tiere usw.).
Bei gebrauchten Waren beträgt die Frist für die Gewährleistung auch zwei Jahre, aber sie kann durch den Verkäufer auf ein Jahr beschränkt werden, sofern er dies im Angebot hinreichend deutlich vermerkt. Eine Verkürzung der Gewährleistung auf unter ein Jahr ist nicht zulässig. Weist der Verkäufer nicht hinreichend genau auf die verkürzte Gewährleistung hin oder versucht er diese noch kürzer zu gestalten (oder gar ganz auszuschließen), dann beträgt die Frist wieder ganze zwei Jahre.
Bei Neuware muß auch ein privater Verkäufer Gewährleistung geben. Sie kann nicht per Vertrag ausgeschlossen werden und beträgt zwei Jahre. Allerdings kann ein privater Verkäufer die Gewährleistung bei neuen Gegenständen auf ein Jahr verkürzen, wenn er darauf hinreichend genau in der Beschreibung hinweist. Unterlässt er dies oder belehrt er diesbezüglich falsch, dann beträgt die Frist wieder zwei Jahre.
Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Allerdings kann sie durch den Verkäufer gänzlich ausgeschlossen werden. Dann liegt das alleinige Risiko beim Käufer. Selbstverständlich gilt dies nur für Mängel, die nach dem Kauf der Ware eintreten. Für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden sind und die nicht in der Beschreibung erwähnt wurden, muß der Verkäufer dennoch haften.
garantie ist immer freiwillig und die garantieleistungen können alles mögliche beinhalten oder ebn auch nichts. gewährleistung ist hingegen gesetzlich geregelt und wenn der händler sich im angebot dazu nicht geäußert hat, gelten 24 monate gewährleistungszeit, unabhängig davon, ob es sich um neu- oder gebraucht ware handelt und auch nabhängig davon, ob der verkäufer gewerblich oder privat handelt. ein privater verkäufer kann die gewährleistung aber wirksam durch einen hinweis im verkaufstext ausschließen.
Der muss diese dann umtauschen wenn z.B der Bügel bei normalem Gebrauch bricht?
Aber wo ist dann der Unterschied zu Garantie?
Und kann ich diese dann auch gleich an die Firma senden mit Quittung und so?
garantie ist immer freiwillig un kann umfassender sein, als die gewährleistung. sie kann aber auch ganz andere dinge umfassen, die mit mängelhaftung nichts zu tun hat. eine garantie darf nicht als ersatz der gewährleistung abgegeben werden und dann weniger umfassend sein, als die gesetzliche gewährleistung.
Du hast bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft:
Wende Dich bitte an diesen, ob er entsprechend der Gewährleistung handeln will, bzw. lies in den Dir zugesandten Allgemeinen Geschäftsbedinungen des Verkäufers, wie in diesem Fall zu verfahren ist.
Ok Super danke dann wende ich mich an den Verkäufer falls etwas passieren sollte
Du hast 2 Jahre Gewährleistung das bedeutet wenn es innerhalb dieser Zeit kaputtgeht und es ist ein Materialfehler wird es kostenlos repariert.
Nach 6 Monaten musst du aber nachweisen das es nicht deine Schuld war.
Ja aber der Hersteller und nicht der Verkäufer geben ja 2 Jahre Garantie
aber der hersteller ist gewährleistungspflichtig und mit ihm hat der käufer einen vertrag, nicht mit dem hersteller
Was mache ich dann wenn die Kopfhörer kaputt gehen kann ich die dann nicht einschicken?