eBay Verkäufer sendet Artikel nicht, unter Wert verkauft?

2 Antworten

Die Rechtslage ist klar und unmissverständlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (BGB).

Rechtliche Informationen für private VerkäuferBin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?

Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, beispielsweise wenn Sie aufgrund der Nichtlieferung des Verkäufers gezwungen waren, einen teureren Ersatzgegenstand zu kaufen.

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html

Auch der Bundesgerichtshof hat sich wiederholt mit dem Thema beschäftigt und Folgendes deutlich gemacht:

Der Verkäufer hat die Möglichkeit einen Mindestpreis zu bestimmen.

Wenn er diese Möglichkeit nicht nutzt, kann er das Risiko nicht auf den Käufer abwälzen und muss ggf. Schadenersatz leisten.

Du schreibst:

Ich habe auf eBay einen Artikel ersteigert (für 1€), der sehr unter Wert verkauft wurde. Ich habe sofort bezahlt und habe auf den Versand gewartet, allerdings befürchtet, dass ich den Artikel nicht erhalten werde.

Viele Bieter können sich nicht vorstellen, dass seine Rechte bei 1,- EUR nicht einklagbar sind.

Dem ist nicht so.

eBay-Auktion: Nutzer bekommt Auto für 1 € von Gericht zugesprochen

Der Anbieter eines Autos auf der Handelsplattform eBay muss einem Bieter einen hohen Schadensersatz zahlen. Denn dieser hat quasi ein Auto zum Preis von lediglich einem Euro erworben. Das geht aus einer nun getroffenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes als höchster Instanz hervor.

Warum der Verkäufer dem Höchstbieter 5.000,- EUR zahlen musste, erfährst du hier.

https://winfuture.de/news,84510.html

Das sollte ein Verkäufer mal bei mir versuchen, hier ist nämlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustande gekommen, den musst Du nur durchsetzen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html

http://resolutioncenter.ebay.de/

Die Daten des Verkäufers bekommst Du nach Anforderung von eBay.

Klicken: Mit eBay Kontakt aufnehmen

Das ist übrigens alles, was eBay für Dich tut, weil eBay nicht am Kaufvertrag beteiligt ist.

Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.