Gab es im Dritten Reich eigentlich ,nicht staatliche'' Kriminalität also Einbrüche, Diebstahl, Serienmörder usw?
und wie wurden ,,nicht staatliche'' Verbrecher behandelt? Konnte man wegen einem einzigen Diebstahl zb schon mit Todesstrafe bestraft werden oder gab es auch mildere Strafen als Todesstrafe?
2 Antworten
Es gab diese Taten. Und ja, konnte man. Gerade gegen Ende des Krieges wurden die Strafen sehr hart. Es gibt bspw. nachgewiesene Todesstrafen für Kofferdiebstähle.
Arte dazu:
https://www.youtube.com/watch?v=07oAxE9KuWA&pp=ygUSanVzdGl6IGltIG5zIHJlaWNo
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Germanistik & Geschichte
Zu diesem Thema gibt es einen Spielfilm, ich weiß nicht, inwieweit er der historischen Wahrheit entspricht:
Rosen für den Staatsanwalt – Wikipedia
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