Fußgänger über Rot, trotzdem Pkw Fahrer schuld?
Guten Tag Zusammen,
ich hab eine Frage bezüglich einer Verkehrssituation.
Ich stehe an einer Ampel als dritter und möchte rechts abbiegen. (T-Kreuzung) Ich sehe den Fußgängerüberweg (Ampel) und der ist frei, bis auf den Anfang, der ist durch eine Hausecke verdeckt. Die Fußgängerampel wird rot, meine Ampel noch grün. Auf einmal kommt dann hinter der Ecke ein kleiner Junge, nicht älter als 5, und fährt mit einem Fahrrad drüber. Ich konnte zum Glück rechtzeitig bremsen, doch wer wäre in der Situation dafür verantwortlich?
Die Eltern die die Aufsichtspflicht verletzt, da sie weit und breit nicht zu sehen waren?
Ich, der abbiegt ?
Das Kind ja nicht, es ist ja noch nicht gesetzlich zurechnungsfähig.
Würde mich über paar Antworten freuen, finde nämlich derartig nichts im Netz.
Danke euch 😇
4 Antworten
Das Kind ja nicht, es ist ja noch nicht gesetzlich zurechnungsfähig.
Dann haften die Eltern, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.
Je nach Einzelfall:
- wie viel Aufsicht haben die Eltern geleistet, inwiefern ihre Pflicht verletzt? Es ist ein Unterschied, ob sie das Kind quasi angeleint hatten, dieses sich losgerissen hat und sie nicht mehr hinterher kamen, oder ob sie das Kind stundenlang sich selbst überlassen hatten.
- wie lange im Voraus konntest du das Kind sehen und dich darauf einrichten, dass es sich vermutlich nicht an die Verkehrsregeln halten wird?
Da müsste man die Gutachten abwarten und was der Richter daraus macht. Also welche Schuldverteilung.
Vielen Dank für die Ausführliche Antwort, es ist ja zum Glück zu keinem Unfall gekommen. Da ich direkt in die Eisen gegangen bin.
Zu dem Zeitpunkt habe ich das Kind vorher garnicht gesehen, erst als ich um die Ecke gefahren bin.
Ich habe nach dem Bremsen direkt geschaut wo sich die Eltern befinden und keine gefunden. Bestimmt 100 m im Umkreis niemand zusehen. Selbst meine Beifahrer haben niemanden in der Nähe gesehen 🤷🏻
Allgemeine Verkehrsregeln
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/StVO.pdf
Du schreibst:
Ich sehe den Fußgängerüberweg (Ampel) und der ist frei, bis auf den Anfang, der ist durch eine Hausecke verdeckt.
In diesem Fall sind die Sichtverhältnisse erheblich eingeschränkt und du beim Abbiegen (auch bei Grün) zur besonderen Vorsicht verpflichtet.
Bei einem Unfall hättest du sicher eine Teilschuld.
Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast und so ausführlich geantwortet hast 👍🏼
Du wärest dann Schuld.
Die Eltern bekämen unter Umständen eine Teilschuld.