Führungzeugnis einträge gelöscht,kann ich jetzt sicherheitsdienst machen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du die Sachkunde nach §34a Gewerbeordnung nachweisen kannst sollte dem nichts im Wege stehen.

Das FZ ist ein erster Indikator, ist was drin, kann man sich meist schon die Bewerbung sparen... entscheiden tut dies aber das zuständige Ordnungsamt bei der Wächtermeldung, die prüft und bescheinigt Zuverlässigkeit  für eine Tätigkeit im Wachgewerbe oder nicht... im Zweifel einfach mal zum OA hingehen, vom Berufsplan sprechen und nachfragen, erspart spätere Peinlichkeiten....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2009 dabei, seit 2010 als Führungskraft auf NL/BL Ebene