Führerscheinprüfung woanders machen, wie Theorie/Fahrstunden?

2 Antworten

Nur wenn du einen amtlichen Führerscheinantrag gestellt hast, kannst du nach der Fahrausbildung zur Führerscheinprüfung zugelassen werden.

In den verschiedenen Bundesländern, aber auch zwischen Städten und Gemeinden wird das Antragstellen oft unterschiedlich gehandhabt.

So können beispielsweise das Einwohnermeldeamt, das Straßenverkehrsamt oder auch die Kreisbehörde zuständig sein.

Am besten fragst du in der Fahrschule. 

Wenn du vorhast, die Ausbildung und Prüfung zum Führerschein in einer anderen Stadt zu machen, die nicht mit deinem ersten Wohnsitz übereinstimmt, musst du wissen:

Das Straßenverkehrsamt am Ort des ersten Wohnsitzes muss genehmigen, dass der Ausbildungs- und Prüfungsort ein anderer ist.

Wichtig ist dies z.B. für alle, die den Führerschein in einer Ferienfahrschule machen wollen. 

Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde. Hintergrund für diese Regelung sind Gründe der Verkehrssicherheit.

Es soll verhindert werden, dass beispielsweise ein Fahrerlaubnisbewerber, der im Hinblick auf seinen Wohnort überwiegend am Verkehr einer Großstadt teilnehmen wird, die Prüfung in einer verkehrsarmen Region ablegt.

Deshalb unbedingt vorher klären!

Die Mühlen der Behörden mahlen unterschiedlich schnell.

Du solltest mit ca. 4 bis 6 Wochen für die Bearbeitung des Führerscheinantrages rechnen.

Erst wenn von der Behörde die Genehmigung und der Prüfauftrag vorliegen, kann deine Fahrschule dich, den Fahrschüler, zur Prüfung anmelden.

Die Ausbildung kann allerdings schon vorher beginnen.

https://www.jungesportal.de/fuehrerschein/amtlicher-antrag.php

Theoretisch geht das bestimmt, es ist ja nur der Nachweis wichtig, das du alle Anforderungen vor der Prüfung erfüllt hast.

Aber dazu brauchst du ja vermutlich eine Fahrschule bei deiner Mutter Vorort um die Anmeldung zur Prüfung vorzunehmen. Da kannst du ja alles telefonisch vorher klären.