Führerscheinklasse B mit Anhänger immer abhängig von der zulässigen Gesamtmasse beim Fahrzeug und Anhänger zusammen?
Moin, mir strebt die Frage im Kopf auf, ob es so erlaubt ist, dass ich z.B. mit:
- Toyota ProAce der 4. Gen in Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei:
F: 1656kg - 1873kg
F.1: und F.2: 2660kg
Q.1: 1800kg gebremst und Q.2: 750kg ungebremst
- und Anhänger (gebremst) Leergewicht von 490kg und zGM 2000kg, plus Ladung (Buschabfall) so um die 200kg
Dürfte ich so mit Klasse B fahren, oder muss ich BE haben? Weil ich denke mir eher, dass es eher wichtiger ist, wie schwer beide momentan sind als die zGM, da der ProAce ja bei rund 1900kg plus Anhänger leer 490kg und mit Ladung 200kg darauf ja noch unter 3500kg Grenze bin oder interpretiere ich das falsch?
LG
Vincent
3 Antworten
Es kommt auf die zGm des Zuges an.
2660 kg + 2000 kg = 4660 kg
Der Zug dard aber nicht mehr als 3500 kg haben. Einzige Ausnahme ist ein Anhänger von max. 750 kg. Dann dürfen es 4250 kg insgesamt sein.
Für die genannte Kombination braucht man also BE.
Hi, tatsächliches Gewicht ist für die Klassen nicht relevant, nur das zulässige Gesamtgewicht:
Du darfst mit B entweder einen Anhänger haben bis 750 kg z.G, oder einen Zug, wenn die Summe der Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger 3500 kg z.G nicht übersteigt.
Sonst brauchst Du BE
völlig egal lass mal die komischen bezeichnungen weg.mit B kannst bis 3,5 ton zulässiges gesamtgewicht fahren,auto plus anhänger und steht in den papieren.oder auto mit 3,5 ton plus 750 kg anhänger.alles was drüber ist brauchst den E dazu.