Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe - wo ist der Sinn?

4 Antworten

wieso dann dazu noch 3 Jahre Führerscheinentzug ?

Wenn das Gericht eine Fahrerlaubnis entzieht, muss es in jedem Fall eine Sperre anordnen, egal ob es will oder nicht, egal welche Strafe derjenige erhält. Natürlich ist das manchmal mehr oder weniger Formsache, aber der Gesetzgeber schreibt es zur Gefahrenabwehr nunmal zwingend so vor.

§69a Abs 2 StGB:

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

Wenn jemand zu 5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt wird dann ist es ja in der Regel so das Er oder Sie garantiert keine 5 Jahre Haft absitzt. Es sein da wäre irgendwas vorgefallen was dem entgegen spricht. Zudem gäbe es die Möglichkeit auf Freigang. Wenn der allein gestalltet werden darf könnte Er oder Sie in der Zeit rein Theoretisch ein Fahrzeug führen. Von daher macht das schon Sinn. Zumal das auch immer einen Erzieherischen Touch hat. Das die 3 Jahre Führerscheinentzug nach der Haftstrafe erfolgt würde keinen Sinn machen.

Denn das würde bedeuten das man 1. den Führerschein mindestens für die Haftzeit behalten dürfte, oder 2. der Führerschein direkt bei Haftantritt weg ist. Dann wäre die Zeit des Führerscheinsentzugs ja mehr als 3 Jahre also geht das auch. Wenn passiert das schon zur gleichen Zeit. Alles andere wäre doch wenn man darüber Nachdenkt Blödsinn. Abgesehen davon muss man Entscheiden ob der Führerschein Eingezogen oder Entzogen wird. Wenn es zeitlich befristet ist wurde er Eingezogen. Wenn er Entzogen werden würde ist er weg. Dann müsste man den ganzen Rotz von vorne machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wird die erteilte Fahrerlaubnis ungültig. Der Führerschein ist also neu zu machen. Unabhängig von der Länge der Sperrfrist.

Davon abzugrenzen ist das Fahrverbot. Da läuft die Frist nicht, so lange man einsitzt.

Nein, aber nach drei Jahren ist der Lappen weg. Und er müßte ihn richtig neu machen. Und nun rate mal: meinst Du, ihm würde das genehmigt werden von der FS-stelle?!😉😊 So kann man auch Leute „aus dem Verkehr ziehen“….