1.Gefängnis ausgebrochen Haftstrafe verlängert nicht?
stimmt das wenn man in Deutschland aus dem Gefängnis ausbricht ohne jemanden dabei zu verletzen oder zu bedrohen man keine zusätzliche zeit drauf bekommt da jeder das recht auf Freiheit in Deutschland hat und deshalb nicht verurteilt werden kann, für einen Ausbruch bei dem keiner zu schaden kam. War das mal so oder ist das noch so? Und wenn man ein Haftbefehl hat und für paar jahre ins Ausland flüchtet und dann zurück kommt muss man dann nicht mit in Haft? Oder kommt man rein sobald man gefasst wird?
6 Antworten
Hallo AmMal,
in der Tat entspricht es der Wahrheit, dass ein Gefängnisausbruch nicht strafbar ist, da das Bedürfnis nach Freiheit ein natürliches, nachvollziehbares Bedürfnis ist, wofür ein Mensch, ein Gefangener, nicht bestraft werden darf.
Allerdings muss beachtet werden, dass während dem Gefängnisausbruch keine Wesen und dass keine Gegenstände zu Schaden kommen dürfen. Beispiele:
- Man sollte keine Person/keine Personen als Geisel nehmen.
- Man sollte kein Diebstahl begehen.
- Man sollte kein Auto fahren, da man keinen Führerschein besitzt/dabei hat.
- Wenn man trotzdem Auto fährt, dann sollte man keinen Unfall verursachen.
- Man sollte keine Körperverletzung begehen.
- Man sollte nirgendwo einbrechen.
- Man sollte generell nichts tun, was Schaden anrichtet und was strafbar ist.
Denn eine Straftat oder mehrere Straftaten während eines Gefängnisausbruches zu begehen, zieht/ziehen strafrechtliche Konsequenzen mit sich, für die der ausgebrochener Gefangener bestraft wird.
Ein Gefängnisausbruch ist also nicht strafbar, wenn keine Wesen und keine Gegenstände zu Schaden gekommen sind.
ABER:
Der Ausbruch selbst ist zwar nicht strafbar. Dennoch werden oft strafvollzugsrechtliche Konsequenzen seitens der Justizvollzugsanstalt (JVA) verhängt. Das heißt:
Ein Gefangener, der ausgebrochen ist, festgenommen wird und zurück in die zuständige Justizvollzugsanstalt gebracht wird, aus die der Gefangener ausgebrochen ist, erhält vorerst keine vollzugsöffnende Lockerungen (Ausführung, Ausgang) , die ihm den Strafvollzug erträglicher, leichter gemacht hätten. Der ausgebrochene Gefangener muss sich das Vertrauen und den guten Willen der Justizvollzugsanstalt also erneut durch tadelloses, einwandfreies Verhalten verdienen.
Zudem kommt ein Vermerk in die Strafakte des ausgebrochenen Gefangenen zustande. Es könnte also sein, dass eine vorzeitige Entlassung an dem Vermerk "Ausbruch am 04.08.2020" scheitern könnte.
Ein ausgebrochener Gefangener, der jedoch festgenommen und zurück in die JVA gebracht wird, kommt also nicht ganz ohne Konsequenzen davon.
LG, Toxic38
Richtig, der Ausbruch selbst ist nicht strafbar. Nur wenn du jemand verletzt oder etwas beschädigt ist das halt strafbar
Ich habe mal gehört, dass das so sein soll. Bin aber kein Experte. Das ganze soll „Freiheitsdrang“ heißen und soll nicht Strafbar sein.
Aber wegen Sachbeschädigung kriegen sie Dich dran, weil Du meist irgendwas knacken musst, um stiften zu gehen.
Gefängnisausbrüche an sich sind tatsächlich nicht strafbar, nur die Verbrechen die dabei begangen werden wie z.B. Sachbeschädigung. Wenn sie dich allerdings fangen wirst du wieder eingesperrt.