Führerschein Klasse C1 für Wohnmobile über 3,5 t im EU-Ausland nicht mehr gültig. Jetzt braucht man Klasse D?

8 Antworten

Hallo,

da du die Frage erneut gestellt hast, fange auch ich nochmal von vorne an ;-)

Auch nach intensiver Internetrecherche konnte ich diesbezüglich nichts finden.

Die aktuelle deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entspricht der 3. EU-Führerscheinrichtlinie - in der FeV steht zur Klasse C1 folgendes:

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Der genaue Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie ist zwar etwas anders, sagt aber das gleiche aus.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006L0126&from=DE

(Den Link nimmt GF durch den Doppelpunkt leider nicht richtig.)

Also stimmt auf keinen Fall die Aussage deines Fahrlehrers, dass es sich in Deutschland um eine Ausnahme handelt.

Somit darf man in der EU mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 unter Berücksichtigung

  • des Mindestalters,
  • der maximalen Personenanzahl und
  • der 5jährigen Gültigkeit

grundsätzlich ein Wohnmobil mit über 3,5 Tonnen fahren.

Selbst auf der Seite des ADAC, auf der man Wohnmobile mieten kann, wird bei jedem dieser Fahrzeuge nur darauf hingewiesen, dass man dafür die Klasse C1 benötigt.

Auch in folgendem Bericht von Anfang Februar 2017 steht davon nichts:

http://www.rp-online.de/leben/auto/ratgeber/ratgeber-auto-welcher-fuehrerschein-fuer-caravan-wohnmobil-co-aid-1.6589951

Viele Grüße

Michael


Hallo.

Der C1  

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz.  und Anhänger bis 750 kg.

C1E  w. o. und Anhänger über 750 kg. oder einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger der über 3,5  to sofern die zulässige Masse der Kombination 12 to. nicht übersteigt.

D ist für Personenbeförderung  mit mehr 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz, auch mit Anhänger bis 750 kg.

Von der Regelung nichts bekannt.

Bley 1914

Mein Fahrlehrer hat mich angerufen das es seit Januar eine Änderung gibt. In Deutschland wäre er gültig weil die Deutschen eine Ausnahme machen. Aber nirgendswo kriegt man richtig Auskunft darüber. Nicht mal beim Bundesministerium für Verkehr. Die sagen da ist was dran, verweisen uns aber ans Landratsamt weiter. Die wissen wieder von nichts.

Dann dürften ja auch die Leute, die noch den Führerschein mit der Klasse 3 gemacht haben auch nicht mehr fahren.  Das wäre echt der Hammer.

Ich habe zu diesem Thema bisher nur einen Zeitungsartikel der Verkehrsrundschau (= gewerblicher Verkehr) gefunden, jedoch keine offizielle Verlautbarung des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur).

Bitte Quellenangabe des BMVI nennen, das ist die zu diesem Thema einzige offizielle Quelle. Dort gibt es auch unter "Aktuelles" keinen Hinweis auf eine diesbezügliche Rechtsänderung. Gerüchte helfen nicht.

Sachstand auf der Internetseite des BMVI: Die Klassen C1 und C1E sind für Neuerwerber zeitlich auf 5 Jahre befristet. Danach ist eine kleine Untersuchung (wie zum Führerschein allgemein) erforderlich. Werden die Klassen C1 und C1E aus alten Führerscheinen übertragen (alte Klasse 3), gelten sie unbefristet (= Besitzstandswahrung).

Hallo,

nein, davon ist mir nichts bekannt.

Solange man auf das Mindestalter achtet, darf man vor allem im EU-Ausland immer das fahren, was man auch in Deutschland fahren darf.

In anderen Staaten kann es anders und unter Umständen ein internationaler Führerschein erforderlich sein.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-deutscher-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-im-ausland.html?nn=58398

Viele Grüße

Michael