führerschein aushändigung bei Prüfung oder auf Amt

4 Antworten

Ich habe damals meinen Führerschein unmittelbar nach der bestandenen Prüfung vom Prüfer ausgehändigt bekommen und das ist auch der Normalfall, wie man der folgenden Vorschrift aus § 22 der Fahrerlaubnisverordnung entnehmen kann:

4) Muss der Bewerber noch die nach § 15 erforderliche Prüfung ablegen, hat die Fahrerlaubnisbehörde die zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit der Prüfung zu beauftragen und ihr den vorbereiteten Führerschein (§ 25) ohne Angabe des Datums der Erteilung der beantragten Klasse unmittelbar zu übersenden. Der Sachverständige oder Prüfer prüft, ob der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen, gegebenenfalls mit Anhänger, der beantragten Klasse befähigt ist. Der Sachverständige oder Prüfer oder sonst die Fahrerlaubnisbehörde händigt, wenn die Prüfung bestanden ist, den Führerschein nach dem Einsetzen des Aushändigungsdatums aus. Er darf nur ausgehändigt werden, wenn die Identität des Bewerbers zweifelsfrei feststeht. Hat der Sachverständige oder Prüfer den Führerschein ausgehändigt, teilt er dies der Fahrerlaubnisbehörde unter Angabe des Aushändigungsdatums mit. Außerdem hat er der Fahrerlaubnisbehörde die Ausbildungsbescheinigung zu übersenden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine befristete Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, erteilt.

Dass der Führerschein dem Prüfer bei der Prüfung nicht vorliegt, kann nur in wohl eher seltenen Ausnahmefällen vorkommen. In einem solchen Falle erhält der Prüfling aber eine befristete Prüfungsbescheinigung, durch die die Fahrerlaubnis erteilt wird und die im Inland zu deren Nachweis dient. Du dürftest also auch dann unmittelbar nach der Prüfung ein Kraftfahrzeug der entsprechenden Klasse führen.

Wann du in einem solchen Falle deinen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen kannst, hängt von den Umständen ab, die dazu geführt haben, dass der Führerschein dem Fahrprüfer nicht bereits bei der Prüfung vorlag.

Jill03 
Fragesteller
 20.05.2012, 14:18

danke für die sehr ausführliche antwort!!!!:)

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Hey Leute,

Bin Fahrlehrerin und es kann verschiedene Gründe haben, dass man NICHT sofort seinen Kartenführerschein oder die BF17 Prüfbescheinigung bekommt. Ein Grund ist zum Beispiel, dass der Prüfungsort ein anderer ist, als beim Antragstellen angegeben wurde oder jemand wird 18 und hatte ursprünglich BF 17 beantragt. Es gibt natürlich noch mehr Gründe und manchmal gibt es auch Einzelfälle, wo es vielleicht schlicht und einfach vergessen wurde, den Führerschein zum TÜV zu senden. WICHTIG!!! Die dann ausgestellte Prüfbescheinigung ist KEIN Führerschein und es ist NICHT erlaubt damit zu fahren. Nur wer einen vorläufigen Führerschein bekommt, darf mit ihm befristet auch schon das jeweilige Fahrzeug führen. Meistens ist das der Fall, wenn man schon eine Fahrerlaubnis besitz und eine weitere neu dazu kommt oder man mehrere Fahrerlaubnisklassen hintereinander macht.

Wenn du am Zeitpunkt deiner Prüfung bereits alt genug bist, dass du fahren dürftest, bekommst du den Führerschein sofort ausgehändigt. Ich hatte meine Prüfung eine knappe Woche vor meinem 17. Geburtstag und durfte den Lappen deswegen erst ein paar Tage später am Amt abholen.

Jill03 
Fragesteller
 20.05.2012, 14:18

ok danke

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Normalerweise bekommst du den Schein nach der Prüfungsfahrt sofort ausgehändigt!