Führerschein alte Klasse 3 Thema Besitzstand?
Wenn ich die alte Klasse 3 ( Also inkl. Ce,C1e usw. ) gemacht habe und morgen mit dem Führerschein der Klasse C anfange !
Benötige ich dann nur die 5 Module oder eine komplette Berufsausbildung inkl Qaulifkation ?
Danke im vorraus für die antworten
p.s. ich weiß es gibt genug dieser Fragen habe aber nur fragen und antworten gefunden die 9 Jahre und älter sind ... und es ändert sich ja ständig was
2 Antworten
In dem Fall hat sich nichts geändert und wird sich auch mit großer Wahrscheinlichkeit nichts ändern.
Du giltst bereits als grundqualifiziert und musst nur alle 5 Jahre die Weiterbildung vorlegen.
C ist doch nicht im 3er enthalten.
Da machst du normalerweise die Ausbildung komplett.
Es ist so, wie es da steht: keine Grundqualifikation, sondern nur die Weiterbildung. Das ändert sich auch nicht bei einer Erweiterung auf weitere C-Klassen.
Nein C nicht deswegen will ich den ja machen ... aber CE C1E sind darin vorhanden und die frage ist jetzt ob die Module da reichen oder eine komplette ausbildung
Laut Internet heißt es
Fahrerlaubnis Klasse 3Müssen Fahrerlaubnisinhaber der alten Klasse 3 an einer Weiterbildung teilnehmen?Ja, auch wenn die Fahrerlaubnis nach altem Recht erworben worden ist, sind diese Fahrer von der Neuregelung betroffen. Sie müssen als gewerblich tätiger Kraftfahrer bei Fahrten mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse in Zukunft regelmäßig eine Weiterbildung in Form von 35 Stunden Unterricht ohne Prüfung absolvieren.
Von der Pflicht zur Grundqualifikation sind diese Fahrer jedoch befreit, da sie die Fahrerlaubnis vor dem Stichtag 10. September 2009 erworben haben.
(Weiterbildung: siehe §1 "Anwendungsbereich" BKrFQG); Grundqualifikation: siehe §3 "Besitzstand" BKrFQG)
Die Frage ist ob das auch gilt Wenn ich jetzt die Klasse C nachhole !?