Führen eines Anhängers ohne Klasse BE?
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
vor kurzem hatte ich meine Führerscheinprüfung in BE, habe diese aber leider nur zum Teil bestanden… Der Prüfer war sehr kleinlich und hat mich beim Verbinden sofort durchfallen lassen. Ich durfte aber fahren und habe diesen Teil, also das fahren in der Prüfung bestanden. Das Verbinden muss ich nun nochmal wiederholen. Den nächsten Termin habe ich allerdings erst 3 Wochen später bekommen, ich muss allerdings nächste Woche schon Arbeitsbedingt den Hänger ziehen. Meine Frage ist jetzt, ob im Fall einer Polizei Kontrolle es zählen würde, wenn ich den Hänger nur ziehe und nicht Verbinde/Trenne, also nur fahre, es wenn es vor Gericht gehen würde, da es ja eine Straftat ist, zählen würde? Weil der Prüfer hat mir ja bestätigt das ich den Hänger ziehen darf und ich den Teil bestanden habe. Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Solange die Fahrerlaubnisklasse BE nicht in deinem Führerschein eingetragen ist (bzw. keine Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a FeV ausgehändigt wurde), besitzt du sie auch nicht. Und ohne deren Besitz ist das Fahren mit entsprechenden Anhängern strafbar. Das Teilbestehen der Prüfung mag für eine Strafminderung sorgen, macht das Fahren aber nicht legal.
Das hängt von den zulässigen Gesamtgewichten ab.
Du darfst auch mit dem normalen B-Führerschein den Anhänger fahren solange das zulässige Gesamtgewicht von beidem zusammen unter 3,5 Tonnen liegt. Oder falls der Anhänger nur max 750kg zulässiges Gesamtgewicht hat, darf das Zugfahrzeug auch 3,5 haben.
Wenn das Zugfahrzeug z.b. ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg hat, darfst du einen Anhänger ziehen der 1500kg zulässiges Gesamtgewicht hat. Natürlich darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeug nicht überschritten werden, aber das versteht sich ja von selbst...
Das hab ich jedenfalls noch so im Kopf gehabt, daher sind die Angaben ohne Gewähr, bitte vorsichtshalber selber noch einmal nachlesen...
Die Frage ist: Hast du den Führerschein oder nicht?
Wenn ja, darfst du die entsprechenden Fahrzeuge fahren. Wenn nicht, dann nicht.
Sehr eindeutig.
Vergiss es du hast keinen Schein und fertig.
Und das richtige Anhängen ist das wichigste
Du hast keinen Schein.
Und als Fahrer bist du für dein Gespann verantwortlich egal wer den Hänger dranhängt
woher sollte die Polizei dieses wissen ? Kein Schein kein fahren !
Ist natürlich klar, ich muss ihn tatsächlich aber nicht selbst anhängen und trennen… Es geht nur ums fahren und da habe ich ja praktisch bestanden.