FSJ und Schüler monatsticket für Bus?

2 Antworten

Beim Bahnverkehr werden die BFD-ler wie Auszubildende behandelt. Für diese gilt § 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe h der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Eisenbahnverkehr (AEAusglV). Diese Regelung ist auf den Bundesfreiwilligendienst und das FSJ anwendbar.

Das hängt von den Tarifbestimmungen des Busunternehmens ab.