FSJ- "Taschengeld" - Arbeitsamt Geldabzug?
Hallo,
möchte im Oktober ein FSJ machen im Erzbistum Köln! Das Taschengled beträgt 398€ und ich wollte wissen ob mir das Arbeitsamt etwas abzieht und wenn ja, wieviel? Hab erst mein Abitur abgeschlossen und würde das machen um die Wartezeit zu überbrücken :)
Vielen dank für Infos
5 Antworten
Wenn deine Eltern ALG - 2 Beziehen,bekommst du trotzdem noch Leistungen vom Jobcenter gezahlt !!! Zieht man von 398 € FSJ - 200 € Taschengeld Freibetrag ab,bleiben noch 198 € anrechenbares Einkommen übrig.Dazu kommen noch 184 € Kindergeld,denn auch das steht dir beim FSJ - Jahr zu.Das macht ein gesamtes anrechenbares Einkommen von 382 €.Dein Regelsatz beträgt,289 €,wenn du noch 17 bist oder 306 € ab 18 ,dazu kommt dein Anteil der Kosten für Unterkunft und Heizung.Die gesamten Kosten werden durch die Personen im Haushalt geteilt,das nennt sich Kopfanteil und der steht dir zu.Also wenn dein Regelsatz + Kopfanteil Miete höher ist,als dieses anrechenbare Einkommen von 382 €,bekommen deine Eltern für dich noch diese Differenz vom Jobcenter gezahlt.
Das so genannte Taschengeld,wurde von 175 € auf 200 € ohne Anrechnung auf ALG - 2 angehoben !!! Das übersteigende Einkommen,wird auf den eigenen Bedarf angerechnet und nur auf diesen.Wird so viel Einkommen erzielt,das man seinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann,fällt man ganz aus der Berechnung der BG - raus.
Achso! Super, vielen Dank! :) Ich werd ja dann auch sehen und wenn ich das FSJ angefangen hab, hier nochmal Bescheid geben :)
Dir wird nur etwas abgezogen,wenn deine Eltern und du Leistungen vom Jobcenter bekommen,also ALG - 2 !!! Du dürftest dann 200 € von deinen 398 €,ohne Anrechnung behalten,der Rest von 198 €,würde deinen Eltern von deinem dir zustehenden Leistungen abgezogen.
Das kann alles nicht sein. Das Taschengelt darf 2016 maximal 372 Euro betragen. Es war sicher nicht nur Taschengeld, was du bekommen hast. Und vor drei Jahren war noch viel weniger zulässig. Siehe hier: http://www.bundes-freiwilligendienst.de/news/bundesfreiwilligendienst-bfd/taschengeld-bundesfreiwilligendienst-und-fsj-2016/
Was hast du mit dem Arbeitsamt zu tun? Du bekommst im Rahmen deiner Familie hartz 4?
Meine Familie ja, wohne halt noch bei meiner Fam und bekam nur Kindergeld, bzw jetzt garnichts mehr weil ich mit der Schule durch bin :) und bald das FSJ anfange, deswegen wollt ich fragen ob die mir etwas abziehen.
Ah, ok, dann verstehe ich die Frage.
leider ist es dann tatsächlich so, dass du als Teil eurer familiären bedarfsgemeinschaft das Einkommen über 100 Euro angerechnet bekommst. Möglicherweise kann man noch ein paar weiter Euros herausholen durch Fahrtkosten etc. Haben die beim Erzbistum vielleicht eine Möglichkeit, dich dort wohnen zu lassen? Umsonst? Im Rahmen des FJS? Dann würde nix verrechnet, auch das Kindergeld nicht, wenn es an dich ausgezahlt wird.
Also das Erzbistum vermittelt mich nur an einen Ort wo ich arbeiten werde, sprich Kindergarten , Krankenhaus oder so. Außerdem wohne ich ja in Köln also müsste nicht ausziehen, für die Fahrtkosten dürfte ich aber eine Ermäßigung bekommen, weil ich dann eine Fsjlerin wäre. hm.. Meinst du damit, ich bekäme dann von den 398€ nur so zwischen 100-200€? :) Vielen dank für deine Hilfe.
Ja. So ist das leider. Ein sozialpolitischer Schildbürgerstreich par excellence... :-/ Soviel zum Thema, Leistung müsse sich lohnen... Gilt leider nicht für Kinder von hartz 4 Empfängern. Denen wird das genaue gegenteil vorexerziert. :-/
Vieeleicht aber geht ja etwas über die institution, in die du hineinvermittelt wirst, z.B. haben doch Krankenhäuser häufig auf Schestern-/pflegerheime, in denen frührer auch Zivis untergebracht wurden... Weiter muss man im Hinterkopf haben, dass zumindest Schüler in 4 Wochen ihrer Ferien bis zu 1200 Euro verrechnungsfrei hinzuverdienen dürften. Vielleicht ginge ja etwas in dieser Richtung... Müsste man mal abklären mit dem Amt. Aber grundsätzlich würden die wohl stumpf verrechnen.
Ein Anruf beim Arbeitsamt und wirst es wissen. Auf Antworten die du hier bekommst kannst du dich nicht verlassen, da hier jeder ..... antworten kann.
Es gibt keine 200 Euro Taschengeldfreibetrag.
Es gibt einen Zuverdienstfreibetrag von 100 Euro, weiterhin darf man Aufwendungen, die aus der Arbeitstätigkeit resultieren, behalten. Aber der rest wird zusammen mit dem Kindergeld gegen den Anspruch der gesamten bedarfsgemeinschaft aufgerechnet.