Freundin wurde in der Probezeit aufgrund ihrer Zwangsneurose gekündigt, wie erklärt sie das im Vorstellungsgespräch?

2 Antworten

Hallo AbbyDi, ich denke, am besten mit der Wahrheit. Man könnte die Situation vielleicht damit ein wenig entschärfen, wenn sie Ihre Schwäche sozusagen zum Vorteil macht. Hier ein paar angerissene Formulierungsideen:

"Eigentlich interessante Aufgabe, in die ich mich sicher noch gut eingefunden hätte. Meine Arbeitsleistung daran war ja auch sehr exakt und fehlerfrei.

Doch dann erkannten wir glücklicherweise rechtzeitig, dass es zwischen uns nicht so reibungslos klappte und man wählte eine schnellere/ eingearbeiterte/ jüngere/ entscheidungsfreudigere... also dort "passendere" Kraft.

Mein Problem war wohl dabei (sachliche Selbsteinschätzung ist immer gut!), dass ich lieber alles ganz genau nachrechnete/ überprüfte/ gegencheckte bevor ich es abgab. Ich war eben noch ein bisschen unsicher (dann ein verlegendes Lächeln, so von unten nach oben ;) und würde gerne in einem Arbeitsablauf tätig sein...,

in dem mir etwaige Fehler/ Ungenauigkeiten/ Lücken... (eben das passende Wort für den angestrebten Job) sofort automatisch auffallen und gleich berichtigt werden könnten, bevor... (das richtige Wort). Ich bin halt eine "Genauigkeitsfanatikerin". Und wieder ein charmantes Lächeln.

Das wäre auch ein gutes Wort, wenn man sie im Vorstellungsgespräch nach ihren "persöhnlichen Schwächen und Stärken" fragt! ;- )

Also, nichts aufgesetzt oder geschauspielert, sondern ganz offen und im vollen Bewusstsein, dass die Konkurrenz draußen schon mit den Hufen wetzt. Doch, nie aufgeberisch oder gebrochen wirken, sondern: "Ich will den Job und werde ihn pingelig genau ausführen...!" Und ein Lächeln von grimmiger Gewissheit! ;- )

Was meinst du so, als Erste Hilfe für sie? Ich meine, jene (diagnostizierte?) Zwangsneurose wird sie wahrscheinlich in jedem Job durchfallen lassen - DAS sollte sie vordergründig ganz kraftvoll (in ihrer aktuellen Therapie?) angehen, sonst nutzt das ja alles nichts! :(

Die Stelle hat ihr nicht zugesagt, wegen dort herrschender gravierender Mängel, zu denen sie sich aus Datenschutzgründen nicht äußern möchte. Sie hat darum gebeten, dass ihr gekündigt wurde, damit ihr eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld erspart bleibt.