Freundin mit Kreditkarte zahlen lassen?

7 Antworten

Muss die Pin eingegeben werden, ist es erst mal kein Problem, denn die dürfte ihr ja bekannt sein. Manchmal wird, bei kleineren Beträgen an Kassen, aber auch nur eine Unterschrift verlangt. dann habt ihr natürlich ein Problem. Ob deine Freundin selbst mit der Karte zum Problem werden könnte, weiß ich nicht. Möglich scheint es aber.

P.S: so was wie eine Vollmacht gibt es hier natürlich nicht. Wer sollte die Echtheit auch kontrollieren?

Rolf42  26.08.2014, 23:20
... denn die dürfte ihr ja bekannt sein.

Das wäre bereits ein schwerer Fehler und ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Bank.

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Sonnenstern811  26.08.2014, 23:25
@Rolf42

Siehe dazu meine Meinung oben. Was meinst du, wie oft dieser "schwere Fehler" täglich vorkommt? Von den Schwachköpfen, die ihre PIN gleich auf der Karte oder daneben notieren, ganz zu schweigen.

Theoretisch müsste bei einem Ehepaar, von denen einer Geld abhebt, der andere nun brav zur Seite schauen. Mit Partnerkarte ginge es aber wieder locker.

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Hi! Nein, darf sie nicht - das ist Deine Karte und die ist grundsätzlich nicht übertragbar. Und genaugenommen darf Deine Freundin gar nicht mal alleine Kaufverträge abschließen, weil sie immer noch minderjährig ist, aber das ist ein anderes Thema.

Ansonsten und mit Verlaub finde ich die Diskussion in den anderen Antworten in dem Zusammenhang völlig "für die Füße" - Rolf42 hat das ganz richtig gesagt: es gibt Kartennutzungsbedingungen, die jeder Karteninhaber anerkennt und die dienen der Sicherheit des Kartensystems und nicht zuletzt auch der Sicherheit des Karteninhabers. Und jede Weitergabe der Karte oder der PIN an eine Dritte Person - egal wer das ist - ist fahrlässig bis grob fahrlässig einzuordnen - und damit hat man das Problem, dass missbräuchliche Verfügungen eben nicht versichert sind - oder man im besten Fall drum streiten muss. Dass es sicherlich gewisse Lebensumstände gibt, bei denen das umständlich ist und dass man das auch nicht immer kontrollieren kann, steht auf einem anderen Blatt, ändert aber nichts an der Regelung. Wer seine Karte rausgibt, am Besten noch mit PIN, trägt auch die Verantwortung, wenn da was passiert. Und erfahrungsgemäß sind die, die sich da nicht dran halten, immer die, die am lautesten Schreien wenn was daneben geht. Also, wer mit Karte verfügen möchte, soll sich seine eigene Karte ausstellen lassen - Punkt und nichts für ungut. Gruß Don

Man kann bei einer Kreditkarte einstellen lassen, dass immer der Pin eingeben werden muss wenn man damit zahlt. Dann ist es kein Problem, dass deine Freundin damit zahlt.

Rolf42  26.08.2014, 23:21

Doch es ist ein Problem, weil man die PIN keiner anderen Person verraten darf.

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Sonnenstern811  26.08.2014, 23:31

Prinzessin, weißt du das genau? Dann danke, wäre für mich ein Supertipp. Hab schon erlebt, dass beim Einkauf in Tschechien (z.B. beim dortigen Kaufland) noch nicht mal die Unterschrift verglichen wurde. Wehe also, wenn Karten geklaut werden. Seit ich das hier bei Kaufland gemeldet habe, schauen sie wenigstens darauf.

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Auch wenn Deiner Freundin die PIN bekannt sein sollte - was ja gar nicht vorkommen dürfte - dann wird der Kassier evtl. je nachdem welchen Vornamen Du haben solltest den Schwindel erkennen können.

Nein.

Sie darf weder für dich unterschreiben noch darfst du ihr deine PIN verraten.

Sonnenstern811  26.08.2014, 23:23

Dass stimmt, aber ich finde diese Bestimmung der Banken extrem lächerlich. Zumal sie es ja auch nicht kontrollieren können. Innerhalb der Familie, besonders unter Ehepartnern, sowieso.. Meine Mutter lebt im Heim. Ich kann mit ihrer Karte am Schalter kein Geld für sie abheben, wohl am ec-Automaten. Meine Frau bekommt auch am Schalter Geld, da die Identität nicht überprüft wird. Also, was solls?

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Rolf42  26.08.2014, 23:32
@Sonnenstern811

Das ist nicht lächerlich sondern eine für die Sicherheit der Karten wesentliche Vorsaussetzung. Verrät man jemand anderem seine PIN, hat man keine Kontrolle mehr darüber.

Will man jemanden bevollmächtigen, über das eigene Konto zu verfügen, kann man ihm eine eigene Karte mit eigener PIN ausstellen lassen - damit bleibt auch im Zweifelsfall nachvollziehbar, wer eine bestimmte Auszahlung vorgenommen hat.

Im übrigen ist das durchaus kontrollierbar - z.B. über die Bilder, die am Geldautomaten vom Nutzer aufgenommen werden.

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