Freund hat Kipo ausversehen gesehen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zum Rechtlichen: Die §§ 184b und 184c StGB, um die es hier gehen dürfte, sind absolute Vorsatzdelikte, eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit ist nicht gegeben. Vorsatz hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale ist hier nicht erkennbar, ergo keine Strafbarkeit.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Felxi707 
Fragesteller
 03.04.2023, 21:57

Und wie wissen die Behörden was vorsätzlich und was nicht war?

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Answer1234567  03.04.2023, 22:03
@Felxi707
  1. Die Strafverfolgungsbehörden erfahren von einem solchen Abruf in aller Regel gar nichts, maximal wenn der Hoster hochgenommen wird.
  2. Wenn Logdateien existieren, kann man nachvollziehen, ob du nur einmal kurz ein Video aufgemacht und dann direkt wieder zugemacht hast, oder ob du dir über eine halbe Stunden diverse Videos angesehen hast. Im ersteren Falle ist deine Aussage hinsichtlich des Versehens grundsätzlich glaubhaft und schwer zu widerlegen, im zweiteren Falle erscheint deine Schilderung hinsichtlich eines versehentlichen Abrufs doch eher unglaubhaft.
  3. Faktisch dürfte ohnehin eher das Verbreiten und der Besitz verfolgt und bestraft werden, da diese Tatbestände sehr viel einfacher zu beweisen sind.

Noch ein technischer Rat: Cache, Cookies und Browserverlauf (oder bessere gleich alle temporären Browserdaten) löschen, dann kommt der Sachverhalt auch nicht irgendwann in 5 Jahren nochmal hoch, wenn deine Endgeräte aus irgendeinem Grund mal durchsucht werden sollten.

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Felxi707 
Fragesteller
 03.04.2023, 22:19
@Answer1234567

Also er meint er war 2 mal auf der Seite. Einmal halt das erste mal wie oben beschrieben das andere mal das war etwas später wollte er sich nochmal vergewissern was er da sah und hat es bei google gemeldet. Also war er ca 3 min auf der Seite

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Answer1234567  03.04.2023, 22:25
@Felxi707

Da passiert nichts, geht ins Bett.

etwas später wollte er sich nochmal vergewissern was er da sah

Das würde ich nichtsdestotrotz zukünftig lassen.

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Matin462  28.12.2023, 21:30

Ich bin froh dass, ich hier Fragen stellen kann und Antworten bekommen

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Also in vielen Filmen kommen tatsächlich recht Junge Darstellerinen vor. Meist so 18-20. Oft sieht man nicht direkt, dass sie volljährig sind. Könnt ihr es zu 100% sagen dass es wirklich so war?

Oder ist bzw war das nur eine Vermutung?

Wenn es wirklich CP ist, dann kann eine Anzeige erstattet werden gegen die/das besagte Seite/Portal.

Felxi707 
Fragesteller
 03.04.2023, 21:33

Ja das meinte ich auch, vorallem finde ich es auch sehr komisch das es bei der google video leiste direkt oben kommt, obwohl er nichts mit Kindern eingegeben hat. Aber er ist sich schon relativ sicher das die Oerson minderjährig war

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Helferlein06  03.04.2023, 21:36
@Felxi707

Also ich musste leider schon desöfteren erfahren, dass auf spanischen "Filmportalen" solche Filme mit Kindern ausgestrahlt werden. Es waren halt einf wirklich KINDER. Bin der Sache mit der Polizei auf den Grund gegangen. Mittlerweile sind einige Seiten offline gegangen. Aber einige haben es durch Cloudflare und Verschleierung überlebt...

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Felxi707 
Fragesteller
 03.04.2023, 21:45
@Helferlein06

Okay ja hoffentlich werden bald alle Seiten mit solchem Inhalt ausgelöscht. Was würdest du sagen. Ist es realistisch das er eine Strafe erhält?

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Helferlein06  03.04.2023, 21:55
@Felxi707

Dein Freund? Das kann ih so nicht sagen. wenn er es nicht mit Absicht angeschaut, ist er im Recht, dagegen vorzugehen. Wenn er aber mit Absicht soetwas konsumieren sollte, dann ist oder kann er am Schlafitchen gepackt werden.

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-- Version der Antwort nach Korrektur (Korrektur auf Hinweis in den Kommentaren hin) --

Das unfreiwillige Ansehen ist keine Straftat. Siehe hierzu nochmal das Kommentar von Dean Blohm.

Es ist schwer/nicht zu glauben, dass man sowas überhaupt einfach im normalen Internet findet. Es gibt durchaus Pornografie bei der die Personen jünger wirken als sie es sind. Meistens sind die Darsteller:innen dann gerade so volljährig. Da die Strafen gerade in Deutschland sehr hoch sind, wäre das Teilen übers normale Internet für Täter:innen ein Schuss ins eigene Bein, also wahrscheinlich sah es nur so aus.

ruhrgur  03.04.2023, 21:37
Auch das unfreiwillige Ansehen dieser Inhalte wird nach der neuen Gesetzesreform mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraf

Blödsinn, nulla poena sine culpa. Der Abruf von kinderpornografischen Inhalten die ein tatsächliches oder wirklickeitsnahes Geschehen wiedergeben ist strafbar, dies erfordert jedoch immer (zumindest bedingten) Vorsatz. Im vom FS geschilderten Fall ist der dolus eventualis nicht gegeben.

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verreisterNutzer  03.04.2023, 21:39
@ruhrgur

Es gibt so Medienberichte (unter anderem des BR) Urteile die auch bei Versehen davon sprachen, dass die Personen verurteilt wurden.

Natürlich weiß ich jetzt nicht wie alt die sind und ob diese schon überholt sind.

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ruhrgur  03.04.2023, 21:45
@verreisterNutzer

Es spielt keine Rolle, was vermeintlich in irgend einem Medium berichtet wurde, Fakt ist, dass das Versehentliche Abrufen von Kinderpornografie nicht strafbar ist. Um den subjektiven Tatbestand von § 184b III zu erfüllen, muss der Täter wissentlich und willentlich die Möglichkeit der Einwirkung auf den verkörperten Inhalt erlangen wollen (vgl. BGHSt 26, 117; Fischer § 184b Rn. 40).

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verreisterNutzer  03.04.2023, 21:46
@ruhrgur

Das klingt doch mal nach einer guten fachlichen Erklärung.

Dann nehme ich das natürlich zurück und korrigiere meine Antwort mit Verweis auf dein Kommentar. Entschuldigt die Verwirrung.

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Felxi707 
Fragesteller
 03.04.2023, 21:48
@ruhrgur

Und wie findet man heraus das es versehentlich war?

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ruhrgur  03.04.2023, 21:51
@Felxi707

Das muss man nicht herausfinden, die StA muss einem das Gegenteil beweisen. Der von dir in deiner Frage geschilderte Fall ist eindeutig straffrei, da dein Freund nicht vorsätzlich gehandelt hat.

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