Fremdschwänegrung illegal?

7 Antworten

Du darfst prinzipiell in Deutschland mit jedem ein Kind haben, wie Du möchtest.

Hauptsache ist, dass die Mindestalter eingehalten werden (14 und 18, weiß die Regelung nicht genau)

Was meinst du denn mit „fremdschwängern“ - wenn ein Kind gezeugt wird und man vor dem Sex nicht nach dem Namen gefragt hat oder wenn man unverheiratet ist oder das beim Fremdgehen passiert?

Eine Schwangerschaft ist nie illegal - höchstens die Art und Weise, wie sie zustande gekommen ist.

Ob nun minderjährig oder erwachsen, die Frau wird gegebenenfalls Mutter und der Mann Vater - mit allen elterlichen Rechten und Pflichten, die zum Teil bis zur Volljährigkeit ruhen.

Soziale Kontakte entstehen meist in der Schule von ganz alleine.

Darüber hinaus im Vereinswesen - z.B.: Traditionsvereine (Bürger-, Heimat- und Schützenvereine), Sportvereine, Hobbyvereine (Kleingärtner- und Tierzüchtervereine, Kegelklubs, Philatelistenvereine etc.), Musische Vereine (Musik, Gesang, Tanz, Theaterspiel etc.), Kulturvereine (literarische Gesellschaften, Kunstvereine und Geschichtswerkstätten), Weltanschauungsvereine, Pfadfinder, Umwelt- und Naturschutzvereine, karitative und humanitäre Vereine…

Oder in Kursen - z.B.: Tanzkurs, Kochkurs, Malkurs, Sprachkurs etc.

Oder bei der Ausübung eines Ehrenamtes - z.B.: Ehrenamt in kirchlichen Organisationen und in Pfarrgemeinden, in der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, der Wasserwacht, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Malteser Hilfsdienstes und anderer vergleichbarer Hilfsorganisationen, als Schülerlotse…

Oder im Jugendheim, auf dem Dorffest, auf der Straße, im Schwimmbad, im Park, in der Disco, über Freunde oder Familie… und heutzutage auch über soziale Netzwerke.

Alles Gute für dich!

Das kommt auf die Verhältnismäßigkeit an.

Sex mit unter 14 Jährigen stellt prinzipiell eine Straftat dar, in dem geschilderten Fall, wo nur eine Person als (minderjährig) definiert wird.

Hat der Erwachsene in irgendeiner Funktion eine Fürsorge-, Betreuungs- oder artverwandte Pflicht ist auch dann der Sex verboten, wenn die Person <18 ist.

Wird der Vater nicht angegeben oder eine andere Person erkennt die Vaterschaft an, gibt es da kaum Probleme. Sonst hast Du als Vater Unterhaltsverpflichtungen, denen Du nachkommen solltest.

Auf jeden Fall zahlst du für den Unterhalt des Kindes. Bestrafung wäre nur bei Vergewaltigung oder Sex mit einem Kind möglich.

Dies ist in Deutschland nicht illegal, aber die Konsequenzen variieren. Ist die Mutter verheiratet ist der Ehemann gesetzllich Vater obwohl er nicht der Erzeuger ist. Wenn die Mutter Single ist kann sie auf einer Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt bestehen. Kennenlernen erfolgt meinst über Samenspendewebsites.

In der Schweiz und in Österreich ist es jedoch illegal ausserhalb von Samenbanken Samen zu spenden wenn dies nicht durch natürlichen Geschlechtsverkehr geschieht (Bechermethode ist somit nur bei Samenbanken gestattet).

Woher ich das weiß:Recherche