Freitstellung am Prüfungstag?

2 Antworten

Servus,

wenn du über 18 Jahre alt bist musst du nicht mehr für den Prüfungstag freigestellt werden.

Lediglich für den Prüfungszeitraum musst du vom Betrieb freigestellt werden.

Text der IHK:

Freistellung für Prüfungen:

Ausbildungsbetriebe müssen ihre Auszubildenden freistellen, wenn sie an Zwischenprüfungen, Abschlussprüfungen und Wiederholungsprüfungen teilnehmen. Die Zeit der Freistellung gehört zur Arbeitszeit und die Ausbildungsvergütung muss fortgezahlt werden.

Die Freistellung gilt grundsätzlich nur für den tatsächlichen Zeitraum der Prüfung. Vor oder nach der jeweiligen Prüfung können Auszubildende beschäftigt werden. Für Auszubildende unter 18 Jahren gelten Sonderbestimmungen: Sie müssen an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freigestellt werden. Arbeitstag ist jeder Tag der Woche, an dem im Betrieb gearbeitet wird. Die Freistellung ist auch am Tag vor einer Wiederholungsprüfung zu gewähren. Findet der schriftliche Teil der Abschlussprüfung an mehreren Tagen, z. B. an einem Dienstag und einem Donnerstag, statt, so ist der jugendliche Auszubildende nur am Montag freizustellen. Vor anderen Prüfungsteilen, z. B. vor der Fertigkeitsprüfung oder der mündlichen Prüfung, ist eine Freistellung nicht zwingend.

Unabhängig von gesetzlichen Regelungen sollte für die Teilnahme an den Prüfungen nach vernünftigen Lösungen gesucht werden. Die IHK empfiehlt, alle Prüfungsteilnehmer am Tag der Prüfung komplett von der Arbeit freizustellen und ihnen am Tag vor der Prüfung - sofern nicht freigestellt werden muss - Urlaub zu gewähren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dass solltest du mit deiner Firma bzw. deinem Arbeitgeber klären.
Bei uns wurden manche freigestell andere mussten zur Arbeit, es wird immer anders gehandhabt.