frei genommen - trotzdem arbeiten wegen ausfall

10 Antworten

Nein: Wenn Du Urlaub beantragt hast und Dir dieser bewilligt wurde musst Du nicht zur Arbeit gehen. Da Dir das aber sowieso nicht Dein Chef sondern irgend ein Kollege gesagt hat ist es eh irrelevant, denn weisungsbefugt wäre so oder so nur Dein Chef. Ich würd in solchen Sachen nicht so viel auf das Gerede von Kollegen geben, wenn ich Du wäre ;-)

Sie können fragen, ob Di Deinen Urlaub/ Freie tage verschieben kannst.

Einfach anordnen können sie es nicht, sie haben die Genehmigung ja auch schriftlich erteilt.

Abgesehen davon hat so etwas auch nicht irgendwer zu klären, sondern Dein Vorgesetzter.

Und wie gesagt,w enn es bei Dir nicht geht..

Ansonsten wären die Tage in Absprache verschiebbar.

Aber eben nur,w enn beide zustimmen. Dafür kriegt man den Antrag ja genehmigt zurück, damit man sich darauf verlassen und auch was planen kann.

Warum bist du denn überhaupt erreichbar O.o ??! In freien-/ Urlaubstagen sind solche Anrufe immer vorher schaubar ^.^

jaezmen 
Fragesteller
 04.03.2015, 11:52

ja noch bin ich ja auf der arbeit. ist ja erst ab freitag

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Kopfx  04.03.2015, 12:02

Aso... Ja sag doch dann das schon alles verplant ist und du noch nicht mal in der Stadt bist ;)

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Urlaub kann vom Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen wieder gestrichen werden. Der Arbeitgeber muss dann dem Mitarbeiter aber die Kosten erstatten, falls dieser z.B. eine Reise gebucht hat, die er jetzt nicht antreten kann.

jaezmen 
Fragesteller
 04.03.2015, 11:45

aber das kommt doch voll doof wenn ich jetzt sage dass ich mein geld für den urlaub wieder haben will. ich meine das ist mein arbeitgeber, mit dem will ich mich jetzt nich unbedingt anlegen

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Gerneso  04.03.2015, 11:48
@jaezmen

Noch hast Du ja gar keine Anweisung (vom Chef). Sollte die kommen musst Du gleich sagen, welche Kosten Dir für Stornierungen (oder nicht mögliche Stornierungen) entstehen. Es ist ganz normal, dass Mitarbeiter nach schriftlich genehmigtem Urlaub Pläne machen / Buchungen vornehmen. Du musst Dich dabei gar nicht schlecht fühlen, dies dem AG (falls überhaupt eine Anweisung kommt) zu sagen.

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SiViHa72  04.03.2015, 12:01
@Gerneso

Es ist aber normal, dass Du das abklärst.  begündung ist ganz einfach: Du hast Dich auf die Urlaubsgenehmigung verlassen, die Kosten für die Absage können jetzt nicht zu Deinen Lasten gehen.


Hatte ich auch mal, hatte Ende Dezember noch ganzen Jahresurlaub plus 360 Überstunden, 5 Wochen Urlaub (da Nachsaison im Betrieb) waren genehmigt. Und dann kommt 2 Tage vorher Cheffe, ob ich denn ggf. zurückkäme, wenn er mich bräuche?  (hallo.. das Haus war in der ganzen Zeit zu, das war jedes Jahr so).


Hab dann halt gesagt (was stimmte): okay, ich bin zum Trekking in der kalifornischen Sierra- da hats kaum Netz. Also sollten Sie mich erreichen und dann die Spesen zahlen, dann würde das wohl gehen.


Oh,d as ist aber teuer.. das geht natürlich nicht.


Ja, dann geht das bei mir aber auch nicht


FAnd er bissl blöd.. ich ehrlich gesagt auch von ihm, weil.. was hätte in der Schließzeit denn bitteschön so wichtiges sein sollen? Ehrlich gesagt, in dem Falle wollte er nur sehen, dass man springt sobald er es will.

Und die Spielchen kann er sich spraen.


In einem anderen Fall,auch mit diesem Chef, habe ich aber nen geplanten 5-Tage-frei-Zeitraum durchaus verschoben, als seine Frau akut ins Krankenhaus musste und die andere Assistenz krank.


Eine Hand wäscht ja auch mal die andere

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Familiengerd  04.03.2015, 12:32

@ Gerneso:

Urlaub kann vom Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen wieder gestrichen werden.

Nein!

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber einmal genehmigten Urlaub eben nicht (einseitig) widerrufen - und für Ausnahmen von diesem Grundsatz reichen einfach nur "betriebliche Belange" längst nicht aus, da bedarf es schon extremer Situationen: z.B. ein Katastrophenfall, der die Anwesenheit des Arbeitnehmers zwingend erfordert, oder wenn ohne den Arbeitnehmer die Produktion stillstehen würde, weil unerwartet zahlreiche Arbeitnehmer ausfallen.

Aber letztlich hat der Arbeitnehmer vom Verbot des Widerrufs zunächst einmal nichts, weil er bei einem Widerruf den Urlaub nicht einfach antreten darf, sondern dafür eine gerichtliche Entscheidung herbei führen müsste.

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Gerneso  04.03.2015, 13:00
@Familiengerd

In der Regel läuft das ja auch nicht mit Widerruf. Sondern der AG fragt, ob man bereit wäre den Urlaub zu verschieben. Wenn der Mitarbeiter dann sagt, er hat gebucht, etc. bietet der AG an, die Kosten zu übernehmen.

Die Mitarbeiter stimmen aber natürlich in der Regel nicht gerne zu, sondern weil sie den Job noch länger machen wollen und keine Lust haben in Ungnade zu fallen.

Offiziell wurde der Urlaub nicht gestrichen, sondern in gegenseitigem Einvernehmen mit Ausgleichszahlung verschoben. Die Unternehmen machen das schon geschickt.

Natürlich ist der Mitarbeiter nicht verpflichtet. Aber unter Umständen hat er es nach Ablehnung nicht mehr so angenehm in der Firma. Das ist die Praxis.

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Familiengerd  04.03.2015, 14:31
@Gerneso

Wenn es solche Einigungen (wobei man immer fragen kann, wie "freiwillig" eine solche Einigung ist) gibt, ist formal daran ja nichts auszusetzen ...

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Gerneso  04.03.2015, 14:59
@Familiengerd

Sicher - aber in der heutigen Zeit wird eben auch auf Flexibilität Wert gelegt und die meisten Mitarbeiter lassen sich darauf ein. Wer dann bockt und den Rechtsweg geht, wird sich auf Dauer damit keinen Gefallen tun. Man sollte daher schon als Mitarbeiter abwägen, ob sich im Einzelfall ein Urlaub unkompliziert verschieben lässt. Beim Fragesteller geht es um einen Kurzurlaub. Er hat scheinbar keine große Reise gebucht oder ähnliches.

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ArtyDary  04.03.2015, 12:35

Genau so ist das. In Deutschland ist Urlaub zum Glück heilig. Einmal bewilligt hat der Chef Pech gehabt und muss schauen wo er bleibt.

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Grundsätzlich kann Dir Dein Chef den Urlaub wieder streichen, wenn es die betrieblichen Belange erfordern. Wenn Du allerdings beispielsweise Urlaub gebucht hast und Dir hierdurch unnötige Kosten entstehen (weil Du den Urlaub nicht antreten / nehmen kannst), hat der Betrieb diese dann auch zu übernehmen.

Familiengerd  04.03.2015, 12:27

Grundsätzlich kann Dir Dein Chef den Urlaub wieder streichen, wenn es die betrieblichen Belange erfordern.

Nein!

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber einmal genehmigten Urlaub eben nicht (einseitig) widerrufen - und für Ausnahmen von diesem Grundsatz reichen einfach nur "betriebliche Belange" längst nicht aus, da bedarf es schon extremer Situationen: z.B. ein Katastrophenfall, der die Anwesenheit des Arbeitnehmers zwingend erfordert, oder wenn ohne den Arbeitnehmer die Produktion stillstehen würde, weil unerwartet zahlreiche Arbeitnehmer ausfallen.

Aber letztlich hat der Arbeitnehmer vom Verbot des Widerrufs zunächst einmal nichts, weil er bei einem Widerruf den Urlaub nicht einfach antreten darf, sondern dafür eine gerichtliche Entscheidung herbei führen müsste.


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