Freelancing legal?

2 Antworten

Nur wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, ist unbeschränkt geschäftsfähig. Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren können im Rahmen ihres Taschengeldes etwas kaufen. Bei Internet-Käufen müssen Eltern entweder zuvor einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen. Ist dem nicht so, ist der Vertrag rein rechtlich ungültig.

An deiner Stelle würde mich so was aber nicht abhalten die Dienstleistung zu erbringen und das Geld zu kassieren.

Für das Projekt, das das Kind nicht selbstständig erbracht hat, bist du nicht rechtlich zuständig.

Da du es nicht selbst angefertigt hast ist es im Grunde genommen Betrug, ja. Wenn das jemand erfährt, kann das natürlich auch Konsequenzen haben, klar?!