Fragen zum selbständig machen als Maler

10 Antworten

Da musst du dich bei der Handwerkskammer erkundigen. Als Bautenschützer kannst du dich meines Wissens jederzeit selbständig machen.

Werbung geht sowieso am besten über Kundenempfehlungen.

Geochelone  26.09.2011, 13:02

Für Holz- und Bautenschutz bedarf es keinerlei handwerklichen Qualifikation. Wenn der Fragende solch ein Gewerbe anmeldet, darf er aber trotzdem keine Malertätigkeiten ausüben !

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Hallo du kannst dich selbstständig machen aber nicht unter Malerfachbetrieb sondern Handwerkservice oder so und du darfst nur raufaser tapezieren und weiß streichen alles andere ist Meisterpflicht...oder du bist altgeselle und gilt die altgeselle Regelung dann darfst du nur für Innenarbeiten alles machen ....muss aber mit Handwerkroll abgesprochen werden wenn du es Nachweisen kannst ...bin selber Maler altgeselle

Hallo! Ich möchte nicht als Oberlehrer dastehen,aber mit deiner Rechtschreibung solltest du lieber keine Angebote schreiben! Ich würde mich nicht trauen meiner Kundschaft solch ein Angebot vorzulegen. Ich bin seit 9 Jahren selbständig (seit 3 Jahren als Maler im Reisegewerbe) und die Erfahrung hat mir gezeigt, das es der Kundschaft (zumindest MEINER) wichtig ist, wie man sich schon beim ersten Eindruck , dem Angebot, präsentiert.

Ohne Meister geht garnichts.

Zechenwihl  25.09.2011, 10:47

Doch das geht seit geraumer Zeit. Meister werden nur noch benötigt wenn ausgebildet werden soll.

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Also, ich weiss nicht wie weit du dich nun bei der HWK erkundigt hast, aber ich kann dir aus eigener erfahrung sagen, dass die hier angegebenen Antworten, alle zum Teil richtig sind. Als Maler darfst du dich definitiv nicht selbstständig machen, dazu brauchst du einen Meisterbrief. Aber es gibt die Möglichkeit als z.B. Raumausstatter, hier darfst du alle Arbeiten ausführen welche sich in Innenräumen befinden ( also Rauhfaser kleben, mit Dispersionsfarben streichen ) aber du darfst keinerlei Lackierarbeiten ausführen. Auch als Holz und Bautenschützer sind die Ausführungen deiner Arbeiten eingeschränkt, zwar darfst du Holz mit Chemichen Mitteln schützen, aber eben nicht lackieren, auch Fasadenanstriche sind tabu. Wenn du dich wirklich selbstständig machen möchtest, wende dich an die für dich zuständige HWK und lass dich beraten, das ist kostenlos. Vorab solltest du dir im I-Net, mal die zulassungsfreie Gewerke ( Anlage B ) anschauen. Dort findest du alle Gewerke für die du keinen Meistertitel benötigst viele sogar wo du nichtmal einen Gesellenbrief oder Berufserfahrung brauchst ( beispiel Fliesenleger - kann heute jeder anmelden, auch wenn er keine Ahnung hat, gleiches gilt für den Einbau für genormte Baufertigteile z.B genormte Türen, Fenster, Regale usw. ).

Hier mal der Link zu Anlage B1 und B2

Hier die Links, welche die einzelnen Arbeitsausführungen der Anlage B beschreiben, welche ausgeführt werden dürfen.

http://www.hwk-duesseldorf.de/31,0,198.html

Aber für alle gilt, dass das Gewerk das du Ausüben möchtest in der handwerksrolle eingetragen wird ( kostenpflichtig - je nach zuständiger Handwerkskammer unterschiedlich ).

Wenn du das hast, gehst du mit dem Schreiben der HWK zum Gewerbeamt und meldest dein Gewerbe an ( auch hier sind die Anmeldekosten unterschiedlich ).

Ok, er nimmt nur einen Link an, ich sende dir die anderen ohne Komentar einzeln.

Ich hoffe dir damit geholfen zu haben