Frage zur Fahrererlaubnis kann da etwas auf mich zukommen?
Jemand hat mich angezeigt , die Polizei durchsuchte meine Wohnung wegen verdacht auf BTM Pflaster handel fand aber nichts, das ermittlungsverfahren wurde nach paragrphf STPO 170 absatz 2 eingestellt .
Aber es wurde der ausländerbehörde mitgeteilt also das ergebnis und der Führerscheinstelle,
ich habe noch nie etwas mit BTM zutuhn gehabt , seit 1 monat kam nichts von der Führerscheinstelle .
meine frage ist kann da etwas auf mich zukommen wie ÄG oder MPU ?
6 Antworten
Nein, aufgrund eines schlichten Verdachts, kommt da nichts weiter auf dich zu. Sollte sich der Verdacht bei weiteren Ermittlungen allerdings bestätigen, wird ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Hier ist aber nicht zu erwarten, dass überhaupt weiter ermittelt wird. Wer immer dich angezeigt hat, hat sich wohl geirrt oder wollte dir nur mal eins auswischen.
Wenn das Verfahren einstellt worden ist, dann hast Du eigentlich nichts mehr zu befürchten.
Gruß, BigBee
Das Verfahren gegen Dich wurde eingestellt - da kommt bestimmt nichts mehr nach!
Du bist nicht ( mehr ) tatverdächtig,zumindest nicht mindestens hinreichend.
Damit stellt diese rein vorsorgliche Information an relevante Behörden ,
auch keine Möglichkeit oder gar Notwendigkeit für irgendwelche Maßnahmen dar.
Der besonders geschützte Bereich der Wohnung, hängt auch nicht mehr so hoch wie er einmal war.
Wenn du damit nur handelst solltest du ja auch einen Drogentest bestehen und kannst die Sache entspannt auf dich zukommen lassen.
Da du noch nie damit zu tun hattest, erst Recht.
Schon seltsam mit was für Mitteln man heutzutage den Nachbarn pranken kann.