Frage zum Medizinischen Dienst?

4 Antworten

Am einfachsten ist es, wenn man von den zu pflegenden Personen alle Vollmachten erhalten hat. Also Vorsorgevollmacht, Vollmacht gegenüber der Pflegekasse/Krankenkasse (meistens identiscfh) und ggfls auch über das Bankkonto.

Der Bevollmächtigte oder Partner kann den MD über die Kasse beantragen.
Meines Wissens erfolgen derzeit telefonsiche Einstufungen, aber das wird sich heraus stellen. Fangfragen würde ich das nicht nennen, aber Patienten neigen dazu, ihren Zustand positiver darzustellen, als er tatsächlich ist. Dank Adrenalinausschüttung bei unbekannten Ereignissen (wie dem Kontakt zum MD) gelingt denen das auch öfter mal und Zack hast Du eine Pflegestufe niedriger.
Anhand des Pflegegrades wird die Sachleistung bzw Finanzleistung festgelegt. Ich empfehle die Kombi-Version.
Die Pflege kann man (falls möglich) auch schon vorher anlaufen lassen. Meist wird das positiv gesehen. Welchen Unfang das haben muss, das hängt natürlich vom Patienten ab.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt keine Fangfragen. Weder bei meiner Mutter noch bei meinem Mann wurden derartige Fragen gestellt.

Bei beiden waren die Erkrankungen und die Pflege offensichtlich, da brauchts keine Fangfragen.

Allerdings mußte ich wegen der Pflege meines Mannes vor Gericht, da von der Pflegekasse die Pflegezeiten heruntergestuft wurden, trotz schwerer Erkrankung. Selbst die Richterin, die das Urteil sprach, hat nur über das Verhalten und die Einstufung der Pflegekassen den Kopf geschüttelt.

Mein Mann war sogar inzwischen an seinen schweren Erkrankungen verstorben und ich mußte noch nachträglich kämpfen wegen der Pflegezeiten für meine spätere Rente. Ich bekam aber Recht, da mein Mann rundum 24/7 gepflegt werden mußte. Da muß man sich nicht über die Pflegestunden streiten.

Der medizinische Dienst hat einen Fragenkatalog, der abgearbeitet wird. Fangfragen sind da meiner Meinung nach nicht dabei. Man sollte nur darauf achten, dass außer der pflegebedürftigen Person noch jemand beim Besuch dabei ist, damit die vorhandenen Einschränkungen zutreffend beschrieben werden können.

Die Beauftragung einer Pflegekraft und eines Pflegedienstes macht die Familie oder der Betreuer (wenn einer vorhanden ist). Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen meistens nicht aus, um die Kosten zu decken. Man muss prüfen, ob die pflegebedürftige Person die Kosten aus Einkommen und Vermögen decken kann oder ob Sozialleistungen beantragt werden müssen. Das sollte man umgehend klären, da erst ab dem Monat der Antragstellung Leistungen gezahlt werden.

Es kann vorkommen das der zu pflegende z.B, gefragt wird wie er sich morgens wäscht etc. und was er alles noch selber macht.

Und dann kann es sein das der Patient dann "stolz" erzählt was er noch kann....

Und dann wird die Pflegestufe niedriger eingestuft.

Alles schon vorgekommen.

Die Pflege müssen die Angehörigen dann selber suchen .

Die Pflege zahlt bis zu einem gewissen Grad die Pflegekasse.

Lass dich da mal von der Pflegekasse beraten.