Frage zu Schwesternwohnheim und ausbildung?
Hallo, ich möchte nächstes jahr eine ausbildung zur Gesundheits und kinderkrankenpfkegerin beginnen... ( zu dem zeitpunkt dann 17 jahre ) Kann ich ab dem 1 ausbildungsjahr in so einem schwesternheim wohnen, oder erst wenn ich ausgelernt hab? oder darf ich das garnicht, weil ich noch keine 18 bin?
2 Antworten
Ich kenne es so, dass man ab Ausbildungsbeginn im Schwesternwohnheim wohnen darf, auch wenn man noch keine 18 Jahre alt ist - natürlich immer vorausgesetzt, dass im Schwesternwohnheim überhaupt etwas frei ist (was leider nicht an jedem Klinikum selbstverständlich ist).
Ja. Die Eltern müssen sowohl deinen Ausbildungsvertrag unterschreiben (wenn du noch keine 18 bist) als auch das Zimmer im Schwesternwohnheim "anmieten" (also den Mietvertrag unterschreiben).
Du selbst bist ja erst ab dem 18. Geburtstag voll geschäftsfähig und kannst (darfst) erst ab dem Tag einen Mietvertrag selbstständig abschließen.
Das sagt Dir Dein Ausbildungsbetrieb, das ist denen überlassen, dazu gibt es keine allgemein gültige Regelung.
müssen die Eltern einverstanden sein ?