Frage bezüglich illegaler Filmdownload?

3 Antworten

AH erst das WLAN wildwahrlos teilen und dann sich der Verwantwortung entziehen

es heißt ganz klar: Der Anschlußinhaber ist verantworlich, also ist dieser nicht seiner Aufsichtspflicht nach gekommen

SO seh ich DAS

Warum man das nun auf die Kids abwälzen will... Ist mir klar, aber find ich sehr fragwürdig.
Wer sagt denn, daß es einer der Kids war? Können genauso gut die Anschlußinhaber selbst gewesen sein oder der Nachbar, der wohl dann auch das PW fürs WLAN kennt oder oder oder

Und was mich noch wundert: woher will der Anschlußinhaber so genau wissen, wer zu Besuch an besagtem Tag war, wenn dieser schon Monate in der Vergangenheit liegt? Führen die nen Besucherbuch in dem sich jeder Gast eintragen muß!?
Ich wollts nur mal zu bedenken geben...


user398746 
Fragesteller
 02.10.2023, 09:53

Dankeschön. Genau diese Punkte wollte ich auch wissen, wie ich mich zu verteidigen habe. Die eine Freundin hat sogar gesagt, dass sie diesen einen bestimmten Film runtergeladen hat, aber an einem anderen Tag und mit VPN.

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MichaelSAL74  02.10.2023, 10:03
@user398746

VPN ist irrelevant, gegen die Schweizer Firma, die diese überachung und Auswertung macht für solch Abmahnanwälte sowie die Film- und Musikindustrie sind auch diese machtlos, die kriegen die Original-IP dennoch raus

Und was mich immer wundert: daß bei sowas Leute plötzlich nach Monaten noch genau wissen, wann sie wo waren und gemacht haben. Aber nicht mehr wissen was es letzte Woche am Montag zu essen gab..

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Der Anwalt kann in dem Fall nicht mehrere Personen vertreten, weil er dann in einen Interessenkonflikt käme. Einer wird es gewesen sein, also wird er versuchen, die Schuld einer anderen Person zuzuschieben, möglicherweise deiner Tochter. Aktuell wird deiner Tochter aber ja nichts vorgeworfen, also kannst du dich erstmal entspannt zurücklehnen.

Es wurde der Gegenseite ein alternativer Tathergang präsentiert und damit der sekundären Darlegungslast genüge getan.

Es ist nun Aufgabe des Unterlassungsgläubigers zu beweisen, wer konkret die UrhR-Verletzung begangen hat.

Warum du den Anwalt der Gegenseite bezahlen willst ist mir etwas rätselhaft.


user398746 
Fragesteller
 02.10.2023, 09:54

Ja ich habe auch gedacht, dass wenn man sich dafür so einsetzt, denkt man auch, dass meine Tochter eventuell was damit zu tun hat, leider wird heutzutage nichts als Mitgefühl und mitfühlend angesehen, wenn man selbst kein Grund hat. Eine Freundin aus der Gruppe hat sogar zugegeben, dass sie diesen einen bestimmen Film runtergeladen hat, aber an einem anderen Tag und mit VPN.

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