Frage an die Muslime?

Umweltfreund753  23.06.2023, 21:59

Du machst Dua und Dawah für diese Person

verreisterNutzer 
Fragesteller
 23.06.2023, 22:02

Also ist es seine Entscheidung ob er betet oder nicht?

Umweltfreund753  23.06.2023, 22:23

Ja aber wenn er das Gebet vernachlässigt muss er sich vor Allah dafür rechtfertigen

5 Antworten

Das ist eine logische Aussage: Man kann niemanden dazu zwingen zu glauben, weil das nicht möglich ist. Ich kann auch nicht an 1 + 1 = 3 glauben, nur weil mir jemand sagt, dass ich es tun soll. Egal wie sehr ich mich anstrenge das geht nicht

Nein du solltest versuchen deren Imam zu stärken in dem du mit ihnen redest und für diese Person viel Dua machen.

Wenn das gebet immer noch unterlassen wird, kannst du sie nicht zwingen, das ist nicht der Sinn unserer Religion. Allah wird sich um diese Angelegenheit kümmern.

NafriausNador  24.06.2023, 13:25

Lies meine Antwort Akhi al-Kareem

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Wenn eine Familie Kinder hat, die nicht beten, dann obliegt es ihr, sie zum Beten zu zwingen, entweder, durch das Sprechen mit ihnen, indem sie ihnen befiehlt (zu beten), oder durch das Schlagen der Kinder, gemäß der Worte des Propheten (salla-llaahu ‘alayhi wa sallam): 

''Und schlagt sie, wenn sie es (das Gebet) im Alter von 10 Jahren noch immer nicht verrichten.“

Wenn das Schlagen nichts hilft, dann muss ihr Fall vor die verantwortliche Behörde in der (islamischen) Regierung gebracht werden, möge Allah ihnen Erfolg bescheren, um sie dazu zu zwingen, und es ist nicht erlaubt, diesbezüglich tatenlos zu bleiben. Denn wenn man es tun würde, würde dies das Gutheißen der Sünde bedeuten.

Und das Verlassen des Gebets ist (großer) Kufr, welcher den Täter aus dem Schoß des Islam wirft. Derjenige, der also das Gebet unterlässt, ist ein Kaafir, welcher ewig im Feuer verweilen wird. Wenn er stirbt, ist es weder erlaubt, seinen Körper zu waschen, noch über ihm zu beten, noch ihn auf dem Friedhof der Muslime zu begraben. Wir bitten Allah, uns davor zu bewahren.

Schaykh Muhammad bin Saalih al-`Uthaymiin, rahimahullaah

Fataawaa Arkaanul-Islam; Darussalam, S. 403-404

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – طالب العلم
Physics96  27.06.2023, 18:34

Und was passiert mit volljährigen Murtads? Erzähl mal.

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In Sure 2, Vers 256 wird erwähnt, dass es kein Zwang im Glauben gibt.

Es gibt keinen Zwang, Moslem zu werden, aber nur wenn man kein Muschrik ist und die Dschizya entrichtet.

Bedeutet das, dass man seinen Sohn oder Tochter nicht zum beten zwingen darf?

Nein, tut es nicht. Wie oben erwähnt bezieht sich der Vers auf Nicht-Muslime. Als Moslem hat man gefälligst zu beten. Wenn man trotz Aufforderung das Gebet verweigert, gilt man als Murtad (Abtrünniger) und wird getötet. Außerdem gibt es einen dreitägigen Zeitraum, in dem man zur Reue und Rückkehr zum Islam aufgefordert wird.

Salafisten wie Pierre Vogel sagen, dass es hier um den Beitritt zum Islam geht, aber nicht um den Austritt, du darfst also niemanden zwingen zum Islam zu konvertieren, das bedeute dieser Vers.

https://youtu.be/eU-p3Fsem2M

ab 3:00  "Kein Zwang im Glauben" greift nur beim BEITRITT zum Islam - beim AUSTRITT gilt dieser Vers nicht
ab 9:20  "dieser Vers meint, daß es nicht erlaubt ist, jemanden dazu zu zwingen, der nie ein Muslim gewesen ist, den Islam anzunehmen, aber wenn jemand vom Islam abfällt, dann gibt es die Todesstrafe - und damit ist nicht gemeint, ihn wieder dazu zu zwingen wieder den Islam anzunehmen, sondern dies ist als Strafe gemeint und zum Schutz der Gesellschaft"
Physics96  27.06.2023, 18:29

Das sagen nicht nur Salafisten, sondern so ziemlich alle Sunniten.

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