Flug um 10,5h vorverlegt - Rechte?
Hallo zusammen, mein Flug MUC - ZRH wurde vom 13.3. 7:50 Uhr auf 12.3. 21:00 Uhr vorverlegt (SWISS durchgeführt von LH). Der Hauptflug ist ZRH - SJO 13.3. 9:35. Ich habe über Flugladen.de gebucht und dort soll ich diese Änderung bestätigen. Kann ich das tun, ohne meine Rechte auf Entschädigung abzutreten? Abflug am 12.3. ist aufgrund meiner Arbeit nur schwer realisierbar und ein Flughafenhotel in Zürich kaum noch verfügbar bzw. bezahlbar. Ich würde mich im Recht auf 250€ + Erstattung der Hotelkosten sehen. Ist das möglich und wie?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Eine Änderung gilt als zumutbar, wenn mind. 2 Wochen im Voraus angekündigt und weniger als 1h Flugzeit. Die 250€ Entschädigung ergeben sich aus der Flugstrecke. Mit Corona hat das nichts zu tun, es geht nach Costa Rica. Bitte nur Antworten von Leuten die sich grundsätzlich mit dem Fluggastrecht beschäftigt haben und was sinnvolles beitragen können. Danke! :)
7 Antworten
Du solltest mal schauen, ob an dem Tag andere Flüge, evtl. auch schon ausgebuchte, von Mnch nach Zürich gehen, die für Dich relevant wären. Und. Ob es den Flug, den Du eigentlich gebucht hast, gibt oder ob der wirklich ersatzlos gestrichen wurde.
Dann kannst Du argumentieren, dass eine solche Umbuchung, wie vorgenommen, nicht in Frage kommt.
Und: Wurden die beiden Flüge zusammen gebucht? Also hast Du Münschen - CR gebucht und dann das hier angeboten bekommen?
Wenn wir innerhalb 24 Stunden keine Bestätigung von Ihnen erhalten, müssen wir die Änderung für Sie bestätigen.
Das ist natürlich Quatsch. Schweigen ist in B-to-C Verkehr nie eine Zustimmung.
Und dann kommt es noch darauf an, wann Du benachritigt wurdest. Heute ist der 6., Dein Flug geht am 13. - wenn die Nachricht nach dem 29.2. eingegangen ist, war die Frist nicht ausreichend.
Doppelte Entschäsdigung, wie Du das anstrebst, gibt es nicht. Ausgefallene Arbeitszeit wird da nicht vergütet.
Wollte ich auch nicht sagen. Das war nur darauf bezogen, ob der Flug wirklich gestrichen wurde. Beim Rest bin ich bei dir.
Ok, verstehe. Ja, das kann natürlich sein, dass die ihr Programm so ausdünnen. Das dürfte aber nicht so einfach gehen.
Die 250€ bekommst du, da die Änderung weniger als 14 Tage vorher bekannt gemacht wurde.
Die Hotelkosten bekommst du nicht.
Welches Recht auf Entschädigung?
Du hast einen Flug gebucht. Dessen Zeiten sind jetzt geändert. Du kannst das akzeptieren oder auf einen anderen Flug wechseln. Meistens ist das Stornieren sogar kostenlos in so einem Fall.
Wir haben hier den Fall einer Annullierung (nicht anderes ist dass hier, Flug X gestrichen, auf Flug Y umgebucht) weniger als 14 Tage vorher, da entstehen durchaus u.U. Ansprüche. https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004R0261:DE:HTML
Weder wissen wir, wann die Annullierung angekündigt wurde, noch wissen wir, ob die Annullierung aufgrund außergewöhnlichen Umständen erfolgte.
Wir wissen nur, dass die Flugentfernung MUC-ZRH unter 1.500 Kilometer und die Reisezeit unter 2 Stunden beträgt. Von daher ist eine Entschädigung bereits ausgeschlossen.
Der Flug wird schlicht annulliert, die Kosten rückerstattet. Mehr muss hier nicht passieren.
Die DB fährt vom ZOB Hackerbrücke bis Zürich HBF ab 9 Uhr rum für 20 Euro.
Da in der Ergänzung der Frage auf die weniger als 14 Tage Bezug genommen wird, gehe ich davon aus, dass diese gegeben sind.
Seit wann entfällt bitte der Anspruch bei weniger als 1.500 km?
Anspruch auf... Art. 7 (1)
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder wenige
Und die 2 Stunden beziehen sich nicht auf die Reisezeit, sondern auf die planmäßige Abflugzeit.
Anspruch besteht, es sei denn... Art. 5 (1) c)
ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen
"Kann ich das tun, ohne meine Rechte auf Entschädigung abzutreten?"
Da wäre ich sehr vorsichtig, wer weiß was sie dir mit der Änderungsbestätigung unterjubeln. Ich vermute sehr stark dass sie damit das "okay ohne Erstattungsanspruch" abholen. Ich würde mich an deiner Stelle erstmal mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen um das zu klären. Sehr wichtig ist nämlich zu wissen wieso der Flug so weit nach vorne geschoben wurde - danach richtet sich der Erstattungsanspruch. Vielleicht fand auch nur eine Überbuchung statt und Flugladen versucht entsprechend damit Leute "vorzuziehen". Sollte man alles erstmal klären
Ich würde mich im Recht auf 250€ + Erstattung der Hotelkosten sehen.
Welche Hotelkosten?
Braucht ja logischerweise eine Nacht extra im Hotel wenn er am Vorabend landet ;)
Ja klar, hatte ich nicht erkannt. Schwache Leistung meinerseits.
Da es LH ist und LH gerade aufgrund 2019-nCov 25% aller Flüge streicht, ist naheliegend, dass der Flug genau davon betroffen ist... auch wenn es nur gemutmaßt ist. Ich würde also vermuten, dass wirklich eine Streichung der Grund ist.