Firmengründung zu zweit nur eine Person über 18?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne Zustimmung des Familiengerichts geht das nicht. Der Minderjährige kann doch gar keine Verträge solcher Bedeutung schließen. Solche Erklärungen wären unwirksam.

Klar. §112 BGB. Da stehen die Voraussetzungen und die jeweiligen Rechtsfolgen.

Nur mit Zustimmung der Eltern, ob das Familiengericht hier zustimmen muss, kann ich nicht genau sagen.